Table of Contents Table of Contents
Previous Page  85 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 85 / 419 Next Page
Page Background

85

Über die Wettbewerbsergebnisse entscheidet eine Jury aus Fach- und Sachkundigen,

die sich folgendermaßen zusammensetzt:

-

-

Fachjury:

Mitglied der KK (Liturgie)

Mitglied der KK (Künstler)

Mitglied der KK

Baureferat (Baudirektor)

-

-

Sachjury:

Pfarrer

Kirchenpfleger

Sprecher des Pfarrgemeinderats

-

-

Protokoll:

Gebietsreferent des Baureferats

Die von der Kunstkommission berufene Fachjury hat die Kompetenz, den Leistungs-

umfang des Auswahlverfahrens im Rahmen des Colloquiums weiter zu konkretisieren

und, falls erforderlich, zu verändern.

Voraussetzung für die Freigabe von Maßnahmen zur künstlerischen Gestaltung von

liturgischer Ausstattung bzw. Kirchenum- oder Neugestaltungen ist die Vorlage einer

gesicherten Finanzierung für das Gesamtprojekt.

Die Vorschläge für die im Einzelfall erforderlichen Kostenobergrenzen werden vom

Baureferat anhand von vorliegenden Vergleichswerten eingebracht und im Gremium der

Kunstkommission als Vorgabe für die Auslobung festgelegt.

Grundsätzlich sind alle Leistungen, die innerhalb der vorgegebenen Kostenobergrenze

von der Kommission für kirchliche Kunst als erforderlich erachtet werden, zuschussfähig.

Die Empfehlung der Jury wird der Kunstkommission zur Entscheidung vorgelegt.

Die gesamte Leistung sowie einzelne Teilleistungen unterliegen bis zu einer endgültigen

Entscheidung der Kunstkommission einem Genehmigungsvorbehalt.

Allgemeine Struktur zur Beschreibung des Leistungsbildes mit Kostenobergrenzen

Titel 1 - Prinzipalstücke:

Altar | Ambo | Priestersitz (ggf. mit Zusatzsedilien)

Kostenobergrenze max. 45.000,-- €