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Stand 01.01.2019

Titel 2 - Liturgische Ausstattung:

Vortragskreuz | Altarleuchter | Osterleuchter | Tabernakel |

Ewig Licht | Evangeliarablage | Olearium

Kostenobergrenze max. 30.000,-- €

Titel 3 - Sonstige Ausstattung:

Taufstein | Weihwasserbecken | Ort der Marienverehrung | Apostelleuchter (ggf.

mit Weihekreuzen) | Assistenzstühle (Ministrantenbänke) | Kredenz | Neuordnung der

vorhandenen Ausstattung | Schriftenstand

Kostenobergrenze muss im Einzelfall definiert und in der Kunstkommission

diskutiert werden.

Titel 4 - Besondere Anforderungen:

Altarrückwand | Kreuzweg | Fenster | Ort für Beichte | Orgelprospekt

Kostenobergrenze muss im Einzelfall diskutiert und in der Kunstkommission definiert

werden.

Titel 5 - Künstlerische Beratung:

Oberflächengestaltung für Wände, Boden, Decke | Beleuchtungskonzept | Gestühl |

Portal

(Kostenobergrenzen sind nicht festzulegen, weil reine Beratungsleistung).

Aufwandsentschädigung

Für die Aufwandsentschädigung bei Künstlerauswahlverfahren der Kategorie 1 und 2

gelten im Bistum Regensburg folgende Summen als Orientierungswerte:

Aufwandsentschädigung für Titel 1 – Prinzipalstücke: 1.500,- €

Aufwandsentschädigung für Titel 2 und 3: Je nach Umfang: 500,- – 1.500,- €

Aufwandsentschädigung für Titel 4: Einzelfallbemessung je nach Umfang und Schwie-

rigkeit der Aufgabenstellung. Der Wert wird muss in Abstimmung mit dem Gremium der

Kunstkommission festgelegt werden.

Für Titel 5 ist keine Aufwandsentschädigung erforderlich. Es handelt sich um eine reine

konzeptionelle Beratungsleistung.