Kapitel F

322 Stand 01.01.2024 6.1 Erfassung des Ist-Zustandes Wie auch bei allen anderen Gebäudekategorien gilt es im Bereich der Kirchen den Ist-Zustand detailliert aufzunehmen. Nur so ist eine spätere Auswahl der Maßnahmen konkret möglich. Energetischer Ist-Zustand Für die Erfassung des Energetischen Ist-Zustandes gelten grundsätzlich die Ausführungen aus Kapitel F 3.1 und 3.2. Im Bereich der Kirchen können jedoch die Angaben zu Baualter und Bedarfsgerechtigkeit nur eingeschränkt (soweit Datenbasis vorhanden) erfasst werden. Baulicher Ist-Zustand Angaben zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie Gebäudehülle und Schwachstellen sollten bei den Kirchen von einem Experten aufgenommen und beurteilt werden. Nur so kann eine für die Auswahl und Beurteilung des Temperiersystems belastbare Datengrundlage geschaffen werden. Sämtliche Angaben sind im Anschluss in das elektronische Auswertungsprogramm (siehe Kapitel G „Downloadbereich“) einzugeben.

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