Kapitel G

374 Stand 01.01.2024 2.3.2 KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien Standard“ – Energiesysteme Die KfW-Bank bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien Standard“ die Möglichkeit, größere Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien im Wärmesektor anhand zinsgünstiger Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschüssen als Investitionsförderung zu unterstützen. Diese Tilgungszuschüsse werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert, welches hierdurch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung im Wärmemarkt mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes fördert. Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: 1. Solarkollektoranlagen 2. Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung 3. KWK-Biomasseanlagen 4. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden 5. Große Wärmespeicher 6. Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas 7. Große effiziente Wärmepumpen 8. Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie Weitere Informationen können der Programmübersicht der KfW (Erneuerbare Energien) entnommen oder unter www.kfw.de nachgelesen werden.

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