Kapitel G

375 2.3.3 Förderprogramm BioWärme Bayern des Freistaates Bayern durch das Technologie- Förderzentrum (TFZ) Gefördert werden im Förderprogramm BioWärme Bayern: - Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kWth, - Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kWth, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie und/oder Umweltwärme eingespeist wird. Der Anteil der Abwärme solarer Wärme bzw. Umweltwärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/ effiziente_waermenetze_node.html 2.4 Wärme- / Energienetze 2.4.1 Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) u.a. der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen gefördert. Das KWK-Gesetz ist im Januar 2021 in novellierter Fassung in Kraft getreten. Weitere Informationen unter www.bafa.de. Hinweis: Haben Wärmenetze Anspruch auf Förderung nach BAFA / KWK-Gesetz, so entfällt eine Kopplung der Förderung nach KfW. 2.4.2 KfW-Förderprogramm – „Erneuerbare Energien Standard“ – Nahwärmenetze Gefördert wird unter anderem die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen. Weitere Informationen können der Programmübersicht der KfW (Erneuerbare Energien) entnommen oder unter www.kfw.de nachgelesen werden.

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