Kapitel G

376 Stand 01.01.2024 2.5 Förderung von energetischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen (Gebäude) Eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen ist auf die unterschiedlichsten Weisen möglich und stark von der Maßnahme und dem künftigen Energiestandard der Gebäude abhängig. Seit dem 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) in Kraft. Sie umfasst folgende Bausteine: - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Eine pauschalisierte Auflistung aller Möglichkeiten und Kombinationen der BEG ist an dieser Stelle nicht zielführend. Grundsätzlich ist jedoch hier wichtig zu erwähnen, dass für die oben genannten Fördersäulen die Wahlfreiheit zwischen einer reinen Zuschussvariante und einer Kreditvariante existiert. Eine Ausnahme hiervon bilden die Neubauvorhaben. Hier steht lediglich die Beantragung eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Gemeinden und Kommunen hingegen, können auch bei Neubauvorhaben weiterhin die reine Zuschussvarianten wählen. In der BEG EM werden sogenannte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Die BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nicht-Wohngebäude) fördert die Sanierung und den Neubau von sogenannten Effizienzhäusern. Erfüllen die Gebäude nach Fertigstellung einen Effizienzhausstandard, kann je nach erreichter Stufe ein Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt werden. Der Zuschuss richtet sich bei Wohngebäuden nach der Anzahl der Wohneinheiten. Im Falle einer Umsetzung sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten im speziellen zu prüfen und konkret nach den baulichen Vorgaben auszuwählen. Grundsätzlich wird zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden unterschieden. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude die hauptsächlich dem Zwecke des Wohnens (Pfarrhäuser, Pflege-/ Wohnheime, etc.) dienen. Nicht-Wohngebäude sind alle Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen (Pfarrzentren, Schulen, Büros, etc.). Bei der Inanspruchnahme der oben dargestellten Förderung (Neubau, Sanierung, Einzelmaßnahmen) ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Weitere Details und Einzelheiten können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html nachgelesen werden.

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