Kapitel G

377 2.6 Förderung für die Erstellung von Energiekonzepten 2.6.1 Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Gegenstand der Förderung: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude 1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder 2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Das Programm stellt spezielle Anforderungen an die Energieberater. Diese müssen erweiterte Anforderungen erfüllen und beim BAFA als Energieberater für Nicht-Wohngebäude registriert sein. Die Anforderungen können über den unten dargestellten Link ebenfalls abgerufen werden. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html nachgelesen werden.

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