Gesamtwerk

13 Bistumsleitung: Grundsätzliche Weichenstellungen werden von der Bistumsleitung in der Ordinariatskonferenz festgelegt. Pastorale Planung: Im Rahmen der pastoralen Planung erfolgt derzeit auf Dekanatsebene eine zukunftsorientierte Neustrukturierung von Pfarreiengemeinschaften im Bistum Regensburg. Diözesansteuerausschuss: Die Mittel für Renovierungs- und Investitionsmaßnahmen werden innerhalb der geltenden Förderrichtlinien im Rahmen des Diözesanhaushalts durch den Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs freigegeben. Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst: Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst entscheidet über Um- und Neugestaltung von Kirchen und anderen Sakralräumen. Bischöfliche Baukommission: Die Bischöfliche Baukommission behandelt Anträge und Fragen im Zusammenhang mit Gebäuden und Liegenschaften, die sich im Eigentum von Katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen im Bistum Regensburg befinden und aus Sicht der Stiftungsaufsicht behandelt werden müssen. Finanz- und Vermögensverwaltung: Investitionsmaßnahmen bedürfen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Stiftungsaufsichtsbehörde im Bistum Regensburg ist die Bischöfliche Finanzkammer. A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg

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