Gesamtwerk

136 Stand 01.01.2024 Beauftragung: Für die Beauftragung eines geeigneten Architekten bzw. einer Architektin ist ein förmlicher Beschluss durch die Kirchenverwaltung zu fassen (siehe Formblatt „Beauftragung von Planungsleistungen“). Sobald der Beschluss in der Hauptabteilung Immobilienmanagement, Abteilung Planen und Bauen vorliegt, kann ein Vertragskonzept an den zu beauftragenden Architekten verschickt werden. Nach gemeinsamer Festlegung der Vertragsbedingungen wird der Vertrag erstellt und an die Vertragspartner zur Unterschrift verschickt. Der Vertrag wird mit der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung rechtswirksam. In der Regel erfolgt die Auftragsvergabe stufenweise. Voraussetzungen / Unterlagen für die Vertragserstellung: - gültige kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Architekten ab einem Auftragswert von 10.000,00 EUR (handelt es sich bei der Firma um eine Personengesellschaft (z.B. OHG und KG) sind von allen Gesellschaftern die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen, bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG und GmbH) ist von den Gesellschaftern, die zugleich in der Geschäftsführung tätig sind, die entsprechende Bescheinigung vorzulegen) Ausnahme: Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw. eine Auftragsvergabe nach VOB/A oder nach §§ 73 ff. VgV fordern, ist die Vorlage der kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich. - gültiger Berufshaftpflichtversicherungsnachweis mit folgenden Deckungssummen: (1) Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden müssen, abhängig von den voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276), betragen: (a) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.500.000 EUR (b) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR (c) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR (2) Die Mindestdeckungssummen für Sach- und sonstige Schäden müssen, abhängig von den voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276), betragen: (a) bis 500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 250.000 EUR (b) bis 1.500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 500.000 EUR (c) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.000.000 EUR (d) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR (e) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR

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