Gesamtwerk

180 Stand 01.01.2024 Reliefelemente an Wänden Gesimse und sonstige Fassadengliederungen erfüllen gestalterische und konstruktive Aufgaben und werden daher erhalten. Bei notwendigen Demontagen (z.B. Instandsetzung der Dachkonstruktion) werden die historischen Baumaterialien zur Wiederverwendung zwischengelagert. Dies gilt im Besonderen für Formsteine. Zerstörte Bauteile werden form– und materialgleich dem Bestand angepasst. Gesimsprofilierungen werden entsprechend dem Vorzustand wiederhergestellt (Schablonen vom Bestand abnehmen) und in der nötigen Kantenschärfe gezogen. Wärmedämmung Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vorgabe nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Als Dämmmaterial werden ausschließlich umweltverträgliche Baustoffe (bevorzugt mineralische Dämmstoffe) verwendet. Fassadendämmungen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden ausgeschlossen. Innendämmungen sind problematisch und nur mit erhöhtem Aufwand fachgerecht ausführbar. Die konstruktiven und bauphysikalischen Rahmenbedingungen müssen daher vorab geklärt werden. In Kirchen ist der Einbau von Wärmedämmungen in der Regel nicht erforderlich, da Kirchenräume nur temperiert und nicht dauerhaft beheizt werden.

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