Gesamtwerk

190 Stand 01.01.2024 3.5 Dächer / Türme Dach- / Turmkonstruktionen Dachtragwerke: Historische Dachwerke werden erhalten. Daher sind Reparaturen Erneuerungen stets vorzuziehen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird der Schadensumfang durch eine detaillierte Schadenskartierung dargestellt. Als Ergebnis der Voruntersuchung wird ein schlüssiges Sanierungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich werden schadhafte Anschlusspunkte der Dachkonstruktion in traditioneller Handwerkstechnik (Versatzung, Verblattung) wieder hergestellt. Ergänzungen werden querschnittsgleich ausgeführt. Auf den Einbau von Metallteilen (z.B. Lochbleche, Schlitzbleche, Metallwinkel, geschweißte Formteile) soll weitgehend verzichtet werden. Turmhelme: Die Turmdachkonstruktion wird analog zum Hauptdach überprüft und gegebenenfalls repariert. Im Besonderen soll die Rückverankerung des Turmhelms geprüft und fachgerecht hergestellt werden. Auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Turmhelme soll geachtet werden. Dachentwässerung Dachentwässerungen werden, soweit dies die übrigen Verblechungen zulassen, in Kupfer ausgeführt. Die Materialstärke sollte 0,7 mm nicht unterschreiten. Die Materialstöße werden handwerklich hergestellt, d.h. Rinnenstöße werden genietet oder gelötet. Klebeverbindungen sind ausgeschlossen. Die Falze von Fallrohren werden von der Fassade abgewandt angeordnet. Rinnenhaken werden aus massivem Kupfer (keine Kupferummantelungen) hergestellt. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus Gusseisen oder separate Regeneinläufe mit Revisionsöffnung an die Grundleitung angeschlossen. Die Dachentwässerung wird getrennt von der Drainage über ein frostfrei verlegtes Rohrleitungsnetz abgeleitet. Die Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation oder die Vorflut ist mit den zuständigen Behörden abzuklären. Schneefanggitter Dachflächen werden, soweit dies die Verkehrssicherungspflicht erfordert, mit Schneefanggittern ausgerüstet. Schneefanggitter werden aus Hartkupfer (nicht kupferummantelt) ausgeführt. Alle Ausführungsarten sind mit der Abteilung Planen und Bauen der Diözese abzustimmen.

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