Gesamtwerk

307 Überprüfung Statik Photovoltaikanlagen bringen ein Gewicht von etwa 20 kg / m² mit sich. Bei der Überlegung, ob das jeweilige Dach der Last standhält, sind Schnee- und andere witterungsbedingte Lasten zu berücksichtigen. Eine Überprüfung der Statik des Hauses, insbesondere des Daches, sollte vorab einer Planung einer PV-Anlage durchgeführt werden. Generell ist der Bauherr für eine ordnungsgemäße Statik verantwortlich. Denkmalschutz Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Einbindung der zuständigen Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Dies ist auch bei Gebäuden der Fall, die sich in unmittelbarer Nähe zu Denkmälern befinden. Zwar wurden die Regularien in Bezug auf die Nutzung der solaren Strahlungsenergie aufgeweicht, dennoch wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Um PV-Anlagen im Einklang mit dem Denkmalschutz zu realisieren, gibt es additive und integrierte Anlagen, die den originalen Baustoff oder die Erscheinungsform möglichst erhalten. Als Beispiele stehen Solardachziegel, Solarmetalldächer- oder Schindeln für integrierte Systeme, die vorallem auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen keine historische Dachdeckung vorliegt, sinnvoll einzusetzen sind. Neben der Aufdach-Montage gibt es auch die Möglichkeit, PV-Anlagen an der Fassade zu montieren. Dabei verringert sich zwar aufgrund des schlechteren Einstrahlwinkels der maximale Jahresertrag um etwa 20 – 30 %, allerdings wird in den Wintermonaten durch den tieferen Sonnenstand eine höhere Leistungsbereitstellung erzielt.

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