Gesamtwerk

75 In folgenden Fällen kann im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Ausnahme gestattet werden: - wenn der Gebäudebestand eine nacheinander folgende Abwicklung von Baumaßnahmen nicht zulässt - bei Kleinmaßnahmen Im weiteren Verlauf wird der Ablauf einer Maßnahme mittlerer Schwierigkeit beschrieben. Dem zuständigen Diözesanarchitekten soll möglichst unvoreingenommen die Möglichkeit gegeben werden, sich ein umfassendes Bild von der vorhandenen Situation zu machen. Der Diözesanarchitekt muss die Möglichkeit erhalten, sich einen Überblick über den gesamten Gebäudebestand zu verschaffen, damit die beantragte Maßnahme in Relation zur Dringlichkeit und im Kontext des vorhandenen Gebäudebestandes und der pfarrlichen Situation innerhalb der Pfarrei bzw. der Pfarreiengemeinschaft bewertet werden kann. Sollte es erforderlich sein, wird in der Stellungnahme zum Erstbesuch die Anregung gegeben, eine sogenannte Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes als externe Leistung durchführen zu lassen. Mit der Stellungnahme zum Erstbesuch, die nach erfolgtem Erstbesuch durch den Diözesanarchitekten erstellt wird, erhält die Kirchenstiftung eine Dokumentation über den anstehenden Handlungsbedarf inklusive aller notwendigen Informationen zur Beauftragung von externen Architekten und Fachplanern sowie über die Notwendigkeit der Einbindung von internen und externen Fachstellen. Der Erstbesuch stellt einen der wichtigsten Bestandteile der individuellen Beratungstätigkeit dar. In dieser Phase werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine zielorientierte, qualitätsvolle und damit wirtschaftliche Baumaßnahme definiert. Auf dieser Grundlage kann die Auswahl der Planungspartner erfolgen, damit beginnt gleichzeitig die nächste Phase (Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme).

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