Gesamtwerk

78 Stand 01.01.2024 3. Erläuterungsbericht: Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden die Rahmenbedingungen der Baumaßnahme dargestellt. Der Bericht enthält folgende Unterlagen: - Lageplan mit Kennzeichnung des betrachteten Gebäudes - Baugeschichte, Archiv- und Fotorecherche zum Objekt - Schadensdokumentation - Beschreibung der geplanten Maßnahmen Als Grundlage für die textliche Zusammenfassung dient die Stellungnahme zum Erstbesuch sowie die darüber hinaus gesammelten Erkenntnisse (z.B. Befunduntersuchungen, Schadensdokumentation, Ergebnis der Voruntersuchungen und der daraus resultierenden Rückschlüsse, behördliche Auflagen externer Fachstellen). 4. Kostenkontrollblatt: Das vollständig ausgefüllte Kostenkontrollblatt enthält sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme. Das zu verwendende Kostenkontrollblatt [→ S. 353] steht im Internet zum Download bereit. Sämtliche Kosten sind im Kostenkontrollblatt als Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) anzugeben. 5. Nachweis der Kosten: Der Kostennachweis entspricht der Leistungsphase 3 im Leistungsbild der Architektenleistung. Das bedeutet eine belastbare Kostenberechung nach DIN 276. Für eine prüffähige Vorlage wird ein Einzelkostennachweis in der 3. Ebene gefordert. Sämtliche Baunebenkosten (z.B. Honorare für Architekten, Fachplaner, Sonderfachleute) sind entsprechend der ermittelten anrechenbaren Kosten und auf der Grundlage der genehmigten Verträge nachvollziehbar auszuweisen. 6. Genehmigungen: Je nach Sachlage werden alle zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Genehmigungen in dieser Rubrik hinterlegt: - Baugenehmigung bei vorlagepflichtigen Maßnahmen - Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn bei öffentlich geförderten Maßnahmen - Denkmalpflegerische Erlaubnis bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, die nicht einer gesonderten Baugenehmigung bedürfen - Artenschutzrechtliche Erlaubnis (falls erforderlich) - Entscheidungen der Bischöflichen Baukommission und der Kommission für kirchliche Kunst mit Protokollauszug

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