Gesamtwerk

82 Stand 01.01.2024 Submission Die Submission der Ausschreibung erfolgt unter der alleinverantwortlichen Leitung des beauftragten Architekten bzw. des jeweiligen Fachplaners. Die eingegangenen Ausschreibungsergebnisse werden vom beauftragten Architekten bzw. den hinzugezogenen Fachplanern geprüft, anhand von Preisspiegeln bewertet und der Kirchenverwaltung (Bauherr) in Form eines Vergabevorschlags vorgestellt. Eine Änderung der Bieterreihenfolge nach Angebotsprüfung durch Nachverhandlung ist nicht zulässig. Vergabe Auftragsvergaben erfolgen durch den Bauherrn. Die dafür notwendigen Unterlagen werden vom verantwortlichen Architekten bzw. Fachplaner unterschriftsreif vorbereitet. Grundlage ist ein Beschluss der Kirchenverwaltung auf der Basis des Vergabevorschlags des beauftragten Architekten bzw. Fachplaners. Das Kostenkontrollblatt der stiftungsaufsichtlich genehmigten Maßnahme wird dazu vom Architekten mit den tatsächlichen Vergabesummen fortgeschrieben (Kostenanschlag nach DIN 276) und der Kirchenverwaltung zur Einsicht vorgelegt. Ab einem Auftragswert von 10.000,00 EUR muss von der auftragnehmenden Firma der Kirchenverwaltung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Kirchensteueramtes vorgelegt werden. Dies gilt nicht bei Maßnahmen, die in großen Teilen mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, bzw. Fördergeber eine Auftragsvergabe nach VOB/A fordern. Handelt es sich bei der Firma um eine Personengesellschaft (z.B. OHG, KG) sind von allen Gesellschaftern die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen; bei Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) ist von den Gesellschaftern, die zugleich in der Geschäftsführung tätig sind die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Des Weiteren ist eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe) anzufordern. Bauüberwachung Im Rahmen der Bauüberwachung obliegt es dem beauftragten Architekten die Baumaßnahme gesamtverantwortlich zu betreuen. Dies beinhaltet sowohl die verantwortliche Überwachung der Bauarbeiten als auch die laufende Kostenkontrolle während der Durchführung.

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