Gesamtwerk

84 Stand 01.01.2024 Kostenfeststellung Nach Abschluss der Maßnahme werden sämtliche Schlussrechnungen aller Leistungen vom Architekten bzw. den Fachplanern geprüft. Die Kostenverfolgung wird letztmalig als sogenannte Kostenfeststellung der tatsächlichen Kosten im Kostenkontrollblatt [→ S. 353] der baufachlichen Stellungnahme fortgeschrieben. Die Kostenfeststellung des Architekten wird dem Auftraggeber zur Kenntnisnahme vorgelegt und erläutert. Die Kirchenverwaltung bestätigt die Kostenfeststellung per Beschluss [→ S. 367]. Der Beschluss der Kirchenverwaltung samt der erstellten Kostenfeststellung des Architekten wird selbstständig durch die Kirchenstiftung vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird der Abschluss der Baumaßnahme bestätigt. Die stiftungsaufsichtlich genehmigten Kosten werden den tatsächlich angefallenen Kosten gegenübergestellt. Durch die Bischöfliche Finanzkammer erfolgt schließlich eine Bestätigung zum Abschluss der Baumaßnahme an die Kirchenstiftung. Dokumentation Der Bauherr und die Diözese erhalten zu Dokumentationszwecken bzw. zur Archivierung folgende Unterlagen: Erforderliche Unterlagen für den Bauherrn (Katholische Kirchenstiftung): - Liste der beteiligten Firmen mit dazugehörigen Abnahmeprotokollen und Aufstellung der Gewährleistungsfristen aller Gewerke - Kostenfeststellung nach DIN 276, als Fortschreibung des Kostenkontrollblattes (siehe Kapitel G „Durchführung Baumaßnahme“) mit Kostenberechnung, genehmigten Kosten, Kostenanschlag und Kostenfeststellung mit nachweisen der „Sonstigen Kosten“ - Aktuelle Planunterlagen in Papierform und digital auf Datenträger (Verwendung der Dateiformate PDF und DWG als Austauschformate): Lageplan M 1:1000 mit Eintragung der Versorgungsleitungen (abhängig von Bauvorhaben); Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 mit entsprechender Vermaßung; ggf. Pläne M 1:50 mit Kennzeichnung der Räume, Angaben über Konstruktionen und Baustoffe, Nutzlasten, Rohre und Schächte, Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlagen bzw. Heizungsart, Lage und Größe der Beleuchtungseinrichtungen, Fußbodenbeläge und Decken- und Wandbehandlung (abhängig von Bauvorhaben); Detailzeichnungen zu den üblichen Hauptpunkten (z.B. Wandaufbau, Bodenaufbau, Dachaufbau, Fundamentierung, Traufdetail, Ortgang)

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