Gesamtwerk

99 Wohnung des Pfarrers - Größe, Raumstruktur und Ausstattung wird im Einzelfall durch die Bischöfliche Baukommission festgelegt. Als Orientierungsgröße gilt das Raumprogramm. - Die Wohnung des Pfarrers soll ein Rückzugsort mit Privatsphäre sein. Wohnräume der Haushälterin - Größe, Raumstruktur und Ausstattung wird im Einzelfall durch die Bischöfliche Baukommission festgelegt. Als Orientierungsgröße gilt das Raumprogramm. Wohnräume für einen Kaplan / Pfarrvikar (nur relevant wenn ein Kaplan bzw. Pfarrvikar mit Wohnung im Pfarrhaus vorgesehen ist) - Größe, Raumstruktur und Ausstattung wird im Einzelfall durch die Bischöfliche Baukommission festgelegt. Als Orientierungsgröße gilt das Raumprogramm. Einzimmerapartment für Urlaubsvertretung (für Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften ohne Kaplan bzw. Pfarrvikar) - Größe und Ausstattung wird im Einzelfall durch die Bischöfliche Baukommission festgelegt. Als Orientierungsgröße gilt das Raumprogramm. Archivflächen - Größe und Ausstattung wie bisher, 15 m². Pfarreien sollen die Möglichkeit haben, ihr Pfarrarchiv am Ort des Pfarrsitzes vorzuhalten. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, historisches Archivmaterial an das Diözesanarchiv abzugeben. - Bei der Bildung einer Pfarreiengemeinschaft ist die Größenordnung im Einzelfall festzulegen.

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