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Vorgaben und Standards bei
Bestandsbauten
3.1 Gründung
Fundamente
Unterfangungen bzw. stabilisierende Betonvorsatzschalen sind nur nach statischer
Erfordernis und in Absprache mit dem Bischöflichen Baureferat möglich. Die DIN 4123
„Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen“
ist zu beachten.
Abdichtung
Das nachträgliche Einbringen von Horizontalsperren (z.B. durch Mauerwerksaustausch,
Bitumenbahnen, Rammbleche) ist aus Sicht der Tragwerksstabilität problematisch
und sollte nur im Einzelfall nach Abstimmung mit dem Bischöflichen Baureferat zur
Ausführung kommen. Elektromagnetische „Sperrschichten“ wie z.B. Elektroosmose sind
ebenso ausgeschlossen wie bituminöse Abdichtungen und Noppenbahnen im Funda-
mentbereich. Die Vorgaben der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ gelten mit entspre-
chenden Einschränkungen.