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3.7 Energieausweis

Im Rahmen einer weitergehenden detaillierten Untersuchung der jeweiligen Gebäude

ist das Ziel, die Gebäude vollständig und detailliert zu erfassen und darauf aufbauend

Sanierungsvorschläge zu erarbeiten, die zu einer energieeffizienten Gebäudesanierung

führen. Durch eine sich ergebende enge Vernetzung der Güte der Gebäudehüllfläche und

des eingesetzten Energiesystems ist eine anschließende Optimierung der eingesetzten

Anlagentechnik unumgänglich. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfüllt der Energie-

ausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude eine nutzerunabhängige Betrachtung und

Bewertung der Gebäudehüllfläche und der eingesetzten Anlagentechnik. Nach erfolgter

Detailbetrachtung ist daher für das untersuchte Gebäude ein Energieausweis für Wohn-

oder Nichtwohngebäude unter Beachtung aller Normen dem Auftraggeber auszuhän-

digen.

Nach erfolgter Sanierung sind die geplanten Maßnahmen mit der tatsächlichen

Umsetzung zu vergleichen und die Berechnungen gegebenenfalls mit den realen Werten

abzugleichen und anzupassen.

Hinweis: Die erfassten Energieverbrauchsdaten und gebildeten Energieverbrauchskenn-

werte aus dem Erfassungsprogramm ersetzen einen Energieausweis nicht.

In Abbildung 1 ist die Ergebnisseite des Energieausweises für ein Wohngebäude

beispielhaft dargestellt. Die unterschiedlichen Energieausweise (Wohn-/Nichtwohnge-

bäude, Bedarfs-/Verbrauchsausweis) sind der EnEV 2014 Anlage 6 zu entnehmen.