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Stand 01.01.2019

3.8 Beauftragung und Qualitätssicherung bei professionellen Energiekonzepten

Bei der Vergabe von professionellen Energiekonzepten ist darauf zu achten, dass eine

zielgerichtete Vergabe mit optimal auf das zu untersuchende Gebäude abgestimmten

Ausführungsmerkmalen erfolgt. Dies sollte im Rahmen eines Erstbesuches der Diözesan-

architekten erfolgen. Sachlogisch gliedert sich die Vorgehensweise in folgenden Ablauf:

1. Erstbesuch der Diözese mit Kirchenverwaltungsbeschluss (KV-Beschluss)

2. Festlegung der Notwendigkeit und des Umfangs eines professionellen Energiekon-

zeptes

3. Beauftragung eines Spezialisten mit KV-Beschluss

4. Ortsbegehung und Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer

5. Erstellung des Energieeffizienzkonzeptes im beauftragten Umfang

6. Abschlusspräsentation der Ergebnisse und Definition des Sanierungsfahrplans

7. Optional: Umsetzungsbegleitung

Zur Einhaltung hoher Standards von professionellen Energiekonzepten ist es

unumgänglich, an die Ausbildung der Energieberater entsprechende Anforderungen zu

stellen. Mögliche Auswahlpunkte sind z.B.:

1. Mitgliedschaft in der Energieeffizienzexperten-Liste

(https://www.energie-

effizienz-

experten.de/expertensuche/

)

2. spezielle Experten bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter

Bausubstanz

(https://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/)

3. Unabhängigkeit der Berater, d.h. die Energieexperten dürfen weder ausführend noch

planend am umzusetzenden Projekt beteiligt sein

4. Vorlage der kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich