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Stand 01.01.2019

2.4 Förderprogramme

Im Folgenden werden verschiedene Standard-Förderprogramme vorgestellt, mit denen

eine dezentrale Energieversorgungsanlage bzw. ein möglicher Nahwärmeverbund

gefördert werden können.

Die Ausführungen wurden mit Stand Mai 2016 verfasst. Eine regelmäßige Prüfung der

möglichen Förderprogramme ist turnusmäßig durchzuführen, um deren Aktualität zu

gewährleisten.

(Interne Fördermöglichkeiten siehe Kapitel C 5.2)

Biomasseheizanlagen

BAFA Marktanreizprogramm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Marktanreiz-

programms die Installation von automatisch beschickten Biomasseanlagen im Leistungs-

bereich von 5 bis 100 kW. Die Förderung unterteilt sich in eine Basis-, Innovations- und

Zusatzförderung.

Basisförderung:

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Nennwärmeleistung in kW. Die

Basisförderung erfolgt nur für Biomasseanlagen, die in ein Bestandsgebäude (Gebäude,

in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei

Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist) eingebaut werden und in

der Liste der förderfähigen Anlagen

(siehe www.bafa.de

) aufgelistet sind.

Innovationsförderung:

Die im Rahmen der Basisförderung genannten Konditionen werden durch die Innovati-

onsförderung erhöht und ausgeweitet, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Brenn-

wertnutzung, effiziente Partikelabscheidung, etc.) erfüllt sind. Sind diese Vorausset-

zungen erfüllt, können Zuschüsse auch für Biomasseanlagen beantragt werden, die in

Neubauten installiert werden.

Zusatzförderung:

Eine weitere Zusatzförderung kann beantragt werden, wenn die geplante Maßnahme

wie z. B. der Einbau einer neuen Biomasseheizung mit einer oder weiteren zusätzlichen

Maßnahmen, z. B. Installation einer Solarthermieanlage kombiniert, Sanierung zum

Effizienzhause etc. ergänzt wird.