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Solarthermische Anlagen

BAFA Marktanreizprogramm – Solarthermieanlagen

Im Rahmen des Marktanreizprogramms werden solarthermische Anlagen bis zu einer

Größe von maximal 100 m² gefördert. Die Förderung ist aufgeteilt in Basis-, Innovations-,

und Zusatzförderung.

Basisförderung:

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Solarkollektorfläche in m²

und der Anlagenart (Warmwasserbereitung, kombinierte Warmwasserbereitung und

Heizungsunterstützung, etc.). Die maximale Kollektorgröße beträgt in der Basisförderung

40 m². Die Basisförderung erfolgt nur für Solaranlagen, die in ein Bestandsgebäude

(Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr

als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist) eingebaut werden

und in der Liste der förderfähigen Anlagen (siehe

www.bafa.de)

aufgelistet sind.

Innovationsförderung:

Durch die Innovationsförderung werden Solaranlagen mit mehr als 40 m² gefördert, wenn

bestimmte Voraussetzungen (z. B. Mindestgebäudegröße, Mindestspeichergröße, etc.)

erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Zuschüsse auch für Solaranlagen

beantragt werden, die in Neubauten installiert werden.

Zusatzförderung:

Eine weitere Zusatzförderung kann beantragt werden, wenn die geplante Maßnahme

wie z. B. der Einbau einer Solarthermieanlage mit einer oder weiteren zusätzlichen

Maßnahmen, z. B. Installation einer Biomasse- oder Wärmepumpenheizung kombiniert,

Sanierung zum Effizienzhaus etc. ergänzt wird.

Die genauen Details zum Förderprogramm können unter

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuer- baren_energien_node.html

nachgelesen werden.