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Stand 01.01.2019

Nahwärmenetze

KFW-Programm – „Premium“ – Nahwärmenetze

Netzleitung: Die Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen wird gefördert, wenn im

Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Meter Trasse

erreicht wird und:

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zu mindestens 20 % aus Solarwärme, sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus

hocheffizienten KWK-Anlagen, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerb-

licher Abwärme,

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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten

60 %, mit Wärme aus erneuerbaren Energien,

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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten

60 %, aus Wärmepumpen,

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zu mindestens 50 % bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten

60 %, aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme, oder

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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten

60 %, einer Kombination der in den Buchstaben a bis d genannten Maßnahmen und

ansonsten fast ausschließlich aus hocheffizienter KWK.

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nicht nach dem KWK-G gefördert werden.

Hausübergabestationen:

Für Hausübergabestationen, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ein verbindlicher

Anschlussvertrag (ohne Anschlusszwang) vorliegt, beträgt die Förderung 1.800 € je

Übergabestation. Es muss sichergestellt werden, dass sich die vom Hausbesitzer zu

tragenden Anschlusskosten um den Förderbetrag verringern.

Die genauen Details zum Förderprogramm können unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsan- gebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/index.html

nachgelesen werden.