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Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf

dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Die Förderung kann bis 80% (max.

15.500 €) der Beratungskosten betragen. Das Programm stellt spezielle Anforderungen

an die Energieberater. Diese müssen erweiterte Anforderungen erfüllen und beim BAFA

als Energieberater für Nicht-Wohngebäude registriert sein. Die Anforderungen können

über den unten dargestellten Link ebenfalls abgerufen werden.

Die genauen Details können unter

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_ Nichtwohngeb%C3%A4ude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html

nachgelesen werden.

Bei der Auswahl der Förderprogramme gilt es zu beachten:

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die KfW

Fördermittelbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das

Technologie- und Förderzentrum entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.

Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veran-

schlagten Haushaltsmittel.

Anspruch auf Vollständigkeit aller Fördermittel besteht nicht. Die genauen Zuwendungs-

bedingungen sind den entsprechenden Förderprogrammen zu entnehmen und auf die

endgültigen Investitionskosten (Ermittlung im Rahmen einer Ausschreibung) sowie den

aktuellen Stand der Förderprogramme anzupassen.