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C 1
Zielvorgaben
Mit der Betrachtung des Einzelobjekts, also der einzelnen, konkreten Baumaßnahme,
werden in den diözesanen Baurichtlinien alle im Zusammenhang mit der Planung und
Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen relevanten Aspekte im Bereich des
kirchlichen Bauens dargestellt. Inhaltlich sollen die Baurichtlinien nicht die geltenden
Baugesetze, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und sonstiges
Recht wiederholen, vielmehr geht es um die Darstellung und Erläuterung der Vorgaben,
welche die geforderte Qualität und Ausführung von Leistungen betreffen sowie einer
umfassenden Dokumentation der derzeit geltenden Richtlinien im Bereich Raumpro-
gramme, Kostenobergrenzen und Zuschussrichtlinien der Bischöflichen Finanzkammer.
Darüber hinaus wird die Vernetzung der im Rahmen von kirchlichen Bauvorhaben
möglichen beteiligten internen und externen Partner und Fachstellen beleuchtet.