Table of Contents Table of Contents
Previous Page  59 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 59 / 419 Next Page
Page Background

59

C 1

Zielvorgaben

Mit der Betrachtung des Einzelobjekts, also der einzelnen, konkreten Baumaßnahme,

werden in den diözesanen Baurichtlinien alle im Zusammenhang mit der Planung und

Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen relevanten Aspekte im Bereich des

kirchlichen Bauens dargestellt. Inhaltlich sollen die Baurichtlinien nicht die geltenden

Baugesetze, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und sonstiges

Recht wiederholen, vielmehr geht es um die Darstellung und Erläuterung der Vorgaben,

welche die geforderte Qualität und Ausführung von Leistungen betreffen sowie einer

umfassenden Dokumentation der derzeit geltenden Richtlinien im Bereich Raumpro-

gramme, Kostenobergrenzen und Zuschussrichtlinien der Bischöflichen Finanzkammer.

Darüber hinaus wird die Vernetzung der im Rahmen von kirchlichen Bauvorhaben

möglichen beteiligten internen und externen Partner und Fachstellen beleuchtet.