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Stand 01.01.2019

Die vom Bauherrn beauftragten Planungspartner (Architekt und Fachplaner) verpflichten

sich im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich für ihren Bauherrn

zu handeln. Das Bischöfliche Baureferat ist im gesamten Prozess der Planung und

Vorbereitung einer Baumaßnahme beratend tätig. Für die Bischöfliche Finanzkammer

übernimmt das Baureferat nach Abschluss der Planung die Prüfung der Unterlagen, die

mit den Planungs- und Kostenunterlagen vorgelegt wurden. Eingeschlossen ist eine

belastbare Kostenberechnung, die von den beauftragten Architekten und Fachplanern

erstellt wird.