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Stand 01.01.2019

2.8 Um- und Neugestaltungen der Kircheninnenräume

Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Pfarrkirchen ist die Durchführung eines

Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich.

Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind, aber eine

bedeutende pastorale und/oder eine kunsthistorische Bedeutung aufweisen, ist die

Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich.

Zu den Auswahlverfahren werden eine begrenzte Anzahl von Künstlern eingeladen.

Die Kirchenverwaltungen werden vom Bischöflichen Baureferat beraten und unterstützt.

Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in sonstigen Filialkirchen, Nebenkirchen, Exposi-

turkirchen, Kapellen, etc. ist die Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens nicht

erforderlich, kann jedoch im Einzelfall von der Kunstkommission gefordert werden. In der

Regel wird bei diesen Objekten eine Direktbeauftragung empfohlen. Die Entscheidung

dazu trifft die Kunstkommission.

Der Leistungsumfang der erforderlichen Maßnahmen einer Kircheninnenrenovierung

wird im Erstbesuch durch das Baureferat festgestellt und in der Stellungnahme zum

Erstbesuch dokumentiert. Dabei werden im Überblick auch die weiteren Gebäude der

Kirchenstiftung betrachtet.

Notwendige Maßnahmen in Bezug auf eine Um- und Neugestaltung eines Kirchenraumes

bzw. von liturgischer Ausstattung werden vom Baureferat, in enger Abstimmung mit der

jeweiligen Kirchenverwaltung, festgehalten und der Kommission für kirchliche Kunst

vorgestellt.

Die Kommission für kirchliche Kunst setzt sich mit dem vorgestellten Projekt auseinander

und gibt den Leistungsumfang, den Kostenrahmen und das Verfahren vor. Das konkrete

Vorhaben wird durch die Kunstkommission in eine Kategorie eingeordnet, um den

Umfang des Projektes festzulegen.

Die Kunstkommission (KK) behält sich vor, die Kategorisierung individuell vorzunehmen.

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Kategorie 1: gesamter Kirchenraum wird verändert

erhebliche Veränderungen im Altarraum

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Kategorie 2:

Teile des Kirchenraums werden verändert

mehrere Elemente im Altarraum werden verändert

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Kategorie 3:

ein oder wenige Elemente werden verändert