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Kostenfeststellung

Nach Abschluss der Maßnahme werden sämtliche Schlussrechnungen aller Leistungen

vom Architekten bzw. den Fachplanern geprüft. Die Kostenverfolgung wird letztmalig als

sogenannte Kostenfeststellung der tatsächlichen Kosten im Kostenkontrollblatt

[→ S. 339]

der baufachlichen Stellungnahme des Bischöflichen Baureferates fortgeschrieben. Die

Kostenfeststellung des Architekten wird dem Auftraggeber zur Kenntnisnahme vorgelegt

und erläutert. Die Kirchenverwaltung bestätigt die Kostenfeststellung per Beschluss

[→S. 353].

Der Beschluss der Kirchenverwaltung, samt der erstelltenKostenfeststellung des

Architekten wird dem Bischöflichen Baureferat, selbstständig durch die Kirchenstiftung

vorgelegt.

Auf dieser Grundlage wird der Abschluss der Baumaßnahme durch das Baureferat

bestätigt (Stellungnahme zur Kostenfeststellung). Die stiftungsaufsichtlich genehmigten

Kosten werden den tatsächlich angefallenen Kosten gegenübergestellt. Durch die

Bischöfliche Finanzkammer erfolgt schließlich eine Bestätigung zum Abschluss der

Baumaßnahme an die Kirchenstiftung.

Dokumentation

Der Kirchenstiftung und dem Baureferat werden zu Dokumentationszwecken bzw. zur

Archivierung ein Ordner mit folgenden Unterlagen übergeben:

Erforderliche Unterlagen für die Kirchenstiftung:

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Liste der beteiligten Firmen mit dazugehörigen Abnahmeprotokollen und Aufstellung der

Gewährleistungsfristen aller Gewerke

-

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Kostenfeststellung nach DIN 276, als Fortschreibung des Kostenkontrollblattes (siehe

Kapitel G „Downloadbereich, Durchführung Baumaßnahme“) mit Kostenberechnung,

genehmigten Kosten, Kostenanschlag und Kostenfeststellung

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Aktuelle Planunterlagen in Papierform und digital auf Datenträger (Verwendung

der Dateiformate PDF und DWG als Austauschformate): Lageplan M 1:1000 mit

Eintragung der Versorgungsleitungen (abhängig von Bauvorhaben); Grundrisse,

Schnitte und Ansichten M 1:100 mit entsprechender Vermaßung; ggf. Pläne M 1:50 mit

Kennzeichnung der Räume, Angaben über Konstruktionen und Baustoffe, Nutzlasten,

Rohre und Schächte, Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlagen bzw. Heizungsart,

Lage und Größe der Beleuchtungseinrichtungen, Fußbodenbeläge und Decken- und

Wandbehandlung (abhängig von Bauvorhaben); Detailzeichnungen zu den üblichen

Hauptpunkten (z.B. Wandaufbau, Bodenaufbau, Dachaufbau, Fundamentierung,

Traufdetail, Ortgang)