Gesamtwerk

207 Umgang mit Tieren Tauben: In den Öffnungen von Dachräumen an Gebäuden und Türmen werden funktionstüchtige Taubenschutzgitter vorgesehen. Sie sollen aus nichtrostendem Drahtgewebe (V2A, Durchmesser 1,5 mm) mit höchstens 2 cm Maschenweite bestehen. Es ist darauf zu achten, dass die Gitter möglichst weit außen angebracht werden, da sonst Vögel in den verbleibenden Mauernischen nisten und die Fassaden verschmutzen. Fledermäuse: Dachstühle und Türme von Kirchen und anderen kirchlichen Gebäuden stellen für Fledermäuse wichtige Lebensräume dar. Einige Arten sind in Bayern für die Aufzucht der Jungen nahezu vollständig auf diese ruhigen und warmen Quartiere angewiesen. Um die Vorkommen von Mausohr, Graues Langohr und Weitere zu erhalten, müssen ihre Ansprüche bei Sanierungen und Umbauten berücksichtigt werden. Der Erhalt von Fledermausquartieren ist auch nach dem Artenschutzrecht verpflichtend (§44 BNatSchG), unabhängig von der Größe und Artzugehörigkeit des Vorkommens. Mittlerweile liegen umfangreiche Erfahrungen vor, so dass die Belange von Bauerhalt und Fledermausschutz problemlos vereinbart sind. Ansprechpartner für die artenschutzrechtlichen Aspekte der Bauvorhaben sind die unteren und höheren Naturschutzbehörden. Oft leben Fledermäuse sehr heimlich in Kirchendachböden und Türmen, so dass ihre Anwesenheit von Mesnern und Kirchenpflegern mitunter gar nicht bemerkt wird. Selbst in Kirchen mit vergitterten Fenstern können Fledermäuse wohnen, da manchen Arten selbst kleinste Spalten als Einschlupf genügen. Da in vielen Regionen Bayerns in der Mehrzahl der Kirchen Fledermausquartiere bestehen, sollte daher bei folgenden Maßnahmen grundsätzlich im Vorfeld Kontakt zu den Naturschutzbehörden und / oder den Koordinationsstellen für Fledermausschutz aufgenommen werden: - Umbauten und Sanierungen im Dach- und Turmbereich (z.B. statische Sanierungen, Neueindeckung, thermische Isolierung, Veränderung der Schalllamellen, etc.) - Einbau von Türen (Feuerschutztüren) oder andere Maßnahmen zum Feuerschutz - Arbeiten bei denen ein Außengerüst aufgestellt wird (Verstellen der Zuflugöffnung) - Änderung der Elektronik (Licht) im Kirchendach - Nächtliches Anstrahlen der Kirche (Neuinstallation oder Änderung der Intensität oder Ausrichtung der Scheinwerfer) - Holzschutzmaßnahmen inklusive Begasungen - Tauben- und Marderabwehr Auch scheinbar geringfügige Eingriffe können gravierende Auswirkungen haben. Im Zweifelsfall ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden und / oder der Koordinationsstellen

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