Gesamtwerk

221 5.4 Starkstromanlagen E-Check Der E-Check, 1996 von den Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerken ins Leben gerufen, umfasst die Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte in der Kirche, im Haus bzw. Unternehmen. Ein autorisierter Innungsfachbetrieb stellt dabei fest, ob sich die elektrischen Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ziel ist, eine ausreichende Sicherheit sowie eine energiesparende Funktionsweise für den Anwender zu garantieren. Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist für elektrische Anlagen und Betriebsmittel zur Sicherstellung der Funktion regelmäßig ein E-Check durch einen unabhängigen Prüfsachverständigen (z. B. TÜV, LGA) oder durch eine Elektrofachkraft (z.B. Elektroingenieur, -meister, -geselle) durchführen zu lassen. In der oben genannten Unfallverhütungsvorschrift sind folgende Fristen festgelegt: - ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre - ortsveränderliche Geräte jedes Jahr Beispiele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel / Geräte, die bei einem E-Check untersucht werden: - Elektroinstallationen, Personenschutzautomaten - Ortsfeste elektrische Geräte wie z. B. Herde, Kopierer, Kirchenbankheizungen etc. - Ortsveränderliche elektrische Geräte wie Computer, Drucker, Bildschirme, Aktenver- nichter, Kaffeemaschinen, TV, Hifi und Video - Kontroll- und Sicherheitssysteme - Konferenztechnik und Präsentationstechnik - Beleuchtung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung

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