Gesamtwerk

91 Über die Wettbewerbsergebnisse entscheidet eine Jury aus Fach- und Sachkundigen, die sich folgendermaßen zusammensetzt: - Fachjury: Mitglied der KK (Liturgie) Mitglied der KK (Künstler) Mitglied der KK Mitglied der KK (Baudirektor) - Sachjury: Pfarrer Kirchenpfleger Sprecher des Pfarrgemeinderats - Protokoll: Diözesanarchitekt / Diözesanarchitektin Die von der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst berufene Fachjury hat die Kompetenz, den Leistungsumfang des Auswahlverfahrens im Rahmen des Colloquiums weiter zu konkretisieren und, falls erforderlich, zu verändern. Voraussetzung für die Freigabe von Maßnahmen zur künstlerischen Gestaltung von liturgischer Ausstattung bzw. Kirchenum- oder Neugestaltungen ist die Vorlage einer gesicherten Finanzierung für das Gesamtprojekt. Die Vorschläge für die im Einzelfall erforderlichen Kostenobergrenzen werden anhand von vorliegenden Vergleichswerten eingebracht und im Gremium der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst als Vorgabe für die Auslobung festgelegt. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die innerhalb der vorgegebenen Kostenobergrenze von der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst als erforderlich erachtet werden, zuschussfähig. Die Empfehlung der Jury wird der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst zur Entscheidung vorgelegt. Die gesamte Leistung sowie einzelne Teilleistungen unterliegen bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst einem Genehmigungsvorbehalt. Allgemeine Struktur zur Beschreibung des Leistungsbildes mit Kostenobergrenzen Titel 1 - Prinzipalstücke: Altar | Ambo | Priestersitz (ggf. mit Zusatzsedilien) Kostenobergrenze max. 70.000 €

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