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Stand 01.01.2019

Neben den hohen finanziellen Aufwendungen und der vorab erforderlichen Konzept- und

Planungsphase ist hier zu berücksichtigen, dass eine baubiologische Betrachtung des

Bestandsgebäudes sowie der relevanten energetischen Sanierungsvarianten durchge-

führt werden muss. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es während der mehrmo-

natigen Sanierungsmaßnahmen zu Einschränkungen in der Gebäudenutzung kommt.

Dämmung der Kellerdecken

Eine Deckendämmung, als thermische Trennung zwischen beheizten und unbeheizten

Geschossen, wird vorrangig an Kellerdecken, Balkonen und obersten Geschossdecken,

die an nicht ausgebauten Dachraum grenzen, angebracht.

Bei unbeheizten Kellerräumen ist es ratsam, die Kellerdecke gegen Wärmeverluste und

Fußkälte im Erdgeschoss mit einer Wärmedämmung zu versehen. Bei dieser Maßnahme

werden die Unterseiten der Decken von unbeheizten Kellerräumen gedämmt. Um jedoch

die Nutzung nicht zu beeinträchtigen, ist vor der Durchführung die im jeweiligen Raum

notwendige lichte Höhe festzulegen. Die Stärke der Dämmung sollte so gewählt werden,

dass sich nach der Maßnahme keine Nutzungseinschränkungen ergeben.

Außenwanddämmung

Den größten Anteil der Hüllfläche eines Gebäudes stellen die Außenwände dar. Eine

Möglichkeit der Reduktion des Wärmeverlustes über diese Flächen ist die Wärme-

dämmung der Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder einer

hinterlüfteten Vorhangfassade.

Was ist ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)?

Mineralische Dämmplatten werden direkt auf die Außenwand aufgebracht und

anschließend mit einer Gewebeeinlage verputzt. Den äußeren wetterfesten Abschluss

bildet oft ein mineralischer oder ein auf Silikonharz basierender Dickschichtputz. Vor

dem Anbringen eines WDVS muss die Oberfläche überprüft werden. Sie muss trocken,

tragfähig und frei von losen Bestandteilen sein. Ist dies nicht der Fall, kannn es zu

erheblichen Bauschäden kommen. Als Wärmedämmstoffe können unterschiedliche

Materialien eingesetzt werden.