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4.2 Erneuerung und Sanierung der Heizungsanlage

Die Lebensdauer für Wärmeerzeuger beträgt nach VDI 2067 20 Jahre. Kessel die über

20 Jahre alt sind, haben damit ihre Lebensdauer nach VDI 2067 erreicht und weisen

meist geringe Anlagennutzungsgrade auf. Eine erforderliche Kesselerneuerung ist

absehbar. Durch eine Erneuerung des Kessels kann der Energiedurchsatz im Gegensatz

zum alten Kessel um ca. 5 – 10 % gesenkt werden. Neue Heizanlagen weisen neben

besserer Wärmedämmung auch eine höhere Brennstoffausnutzung auf.

Nutzung des (im Verbrennungsabgas enthaltenen) Brennwertes kann die Effizienz

der Wärmeerzeuger deutlich steigern. Die niedrigen Rücklauftemperaturen setzen

eine geeignete Anlagentechnik mit Wärmeübergabe durch Flächenheizungen wie z.B.

Fußboden- oder Wandheizung bzw. die entsprechende Dimensionierung der Heizkörper

voraus. Bei Systemen mit Heizkörpern kommt es in den Wintermonaten, in denen hohe

Heizleistungen notwendig sind zu deutlich höheren Rücklauftemperaturen, wodurch die

Brennwerttechnik nur teilweise oder nicht genutzt werden kann.

Die nachfolgenden Kapitel sollen nur einen Überblick über die am Markt verfügbaren

Systeme geben, eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Systemwahl kann nur

im Rahmen eines professionellen Energiekonzeptes nach den Vorgaben von F 3 durch-

geführt werden.

Sämtliche Standards für die Erneuerung der Fenster sind aus dem Kapitel D 3.3

„Türen/Fenster“ zu entnehmen.