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Stand 01.01.2019

2.2 Erstbesuch

Der Schwerpunkt der baufachlichen Beratung durch die Diözesanarchitekten des Bischöf-

lichen Baureferats liegt in der Vorbereitungs- und Planungsphase von Baumaßnahmen.

Voraussetzung für die Generierung einer Baumaßnahme ist der Erstbesuch durch das

Baureferat und die entsprechende Beschreibung von Art und Umfang der Maßnahme.

Im Rahmen des Erstbesuchs legt das Bischöfliche Baureferat Art und Umfang einer

Baumaßnahme fest.

2.2.1 Antrag auf Erstbesuch

Den Antrag auf Erstbesuch stellt die Kirchenverwaltung in ihrer Funktion als Bauherr,

unabhängig von Zuschussfähigkeit und finanzieller Größenordnung. Der Erstbesuch

erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen „Antrags auf

Erstbesuch“

[→ S. 333]

der in Form eines Beschlusses der Kirchenverwaltung an

das Baureferat eingereicht wird. Nach Eingang des “Antrags auf Erstbesuch“ wird

die beantragte Baumaßnahme im Baureferat erfasst und zur weiteren Bearbeitung

vorgemerkt.

2.2.2 Vorgaben zur Bearbeitung von Erstbesuchen

Durch den zuständigen Diözesanarchitekten ist die Differenzierung der Maßnahme

nach Schwierigkeitsgrad vorzunehmen, der jeweilige Projektablauf ist entsprechend

anzuwenden. Um die Seelsorger im Bistum so weit wie möglich von Verwaltungs-

aufgaben im Zusammenhang mit kirchlichen Bauvorhaben zu entlasten, kann pro

Pfarrei (inkl. Zugehörigen Exposituren, Benefizien, Filialen und Nebenkirchen) nur eine

Baumaßnahme und nicht zwei oder mehr gleichzeitig durchgeführt werden.

Ausnahmen:

In folgenden Fällen kann eine Ausnahme von dieser Regelung gestattet werden:

-

-

bei Notmaßnahmen - vordringlich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht

-

-

wenn erhebliche öffentliche Fördermittel (z.B. staatliche Förderprogramme) gebunden

sind, die bei einer Verschiebung der Maßnahme verfallen würden

-

-

bei Maßnahmen an Pfarrhäusern, die im Rahmen eines Seelsorgerwechsels erfor-

derlich werden