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Stand 01.01.2019

2.3 Vorbereitung

Beauftragung von Planungsleistungen

[→ S. 335]

Mit der Beauftragung von Planungsleistungen beginnt die Phase der Vorbereitung. Zuerst

werden die Leistungsbilder der zu beauftragenden Architekten und Fachplaner durch das

Baureferat verhandelt und durch Verträge fixiert. Die Verträge mit externen Planungs-

partnern werden erst gültig, wenn sie durch Genehmigungsvermerk der Stiftungsauf-

sichtsbehörde (Bischöfliche Finanzkammer) bestätigt sind.

Erst auf der Grundlage von stiftungsaufsichtlich genehmigten Verträgen können

Planungsleistungen einvernehmlich und gesichert abgerufen werden. Die verhandelten

Vertragswerke regeln sowohl das Leistungsbild als auch den daraus ableitbaren

Honoraranspruch. Die Honorare richten sich nach der jeweils aktuellen Honorartabelle

nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Planungs- und Kostenunterlagen

Der gesamte Planungsprozess mündet in die prüffähigen und vorlagepflichtigen

Planungs- und Kostenunterlagen.

Die baufachliche Prüfung von Baumaßnahmen erfolgt auf Antrag der Kirchenverwaltung,

nach Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI). Hierbei werden

auch die Planungs- und Kostenunterlagen nach den Vorgaben des Baureferats inklusive

einer belastbaren Kostenberechnung nach DIN 276 auf dem vorgegebenen Kostenkont-

rollblatt des Baureferats vorgelegt und vom Baureferat geprüft.

Grundlage für die Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen ist die Stellung-

nahme zum Erstbesuch des Bischöflichen Baureferates sowie die weiteren Auflagen

und Hinweise interner und externer Fachstellen während des Planungsprozesses.

Vollständige und prüffähige Planungs- und Kostenunterlagen sind die Voraussetzung

für eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer. Die

Prüfung erfolgt durch das Bischöfliche Baureferat.

Die Unterlagen sind einheitlich und vollständig vom beauftragten Architekten / Planer

zu erstellen und in einem beschrifteten DIN A 4 Ordner (Angabe Pfarrei, Patrozinium,

Kirchenstiftung, Bezeichnung der Maßnahme) im Bischöflichen Baureferat einzureichen.

Für die Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen ist der beauftragte Architekt

verantwortlich. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden zur Überarbeitung an den

Verfasser zurückgeschickt. Die Gliederung der Unterlagen richtet sich nach folgender

Systematik: