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In folgenden Fällen kann im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Ausnahme

gestattet werden:

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wenn der Gebäudebestand eine nacheinander folgende Abwicklung von Baumaß-

nahmen nicht zulässt

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bei Kleinmaßnahmen

Im weiteren Verlauf wird der Ablauf einer Maßnahme mittlerer Schwierigkeit beschrieben.

Dem zuständigen Diözesanarchitekten soll möglichst unvoreingenommen die Möglichkeit

gegeben werden, sich ein umfassendes Bild von der vorhandenen Situation zu machen.

Der Diözesanarchitekt muss die Möglichkeit erhalten, sich einen Überblick über den

gesamten Gebäudebestand zu verschaffen, damit die beantragte Maßnahme in Relation

zur Dringlichkeit und im Kontext des vorhandenen Gebäudebestandes und der pfarrlichen

Situation innerhalb der Pfarrei bzw. der Pfarreiengemeinschaft bewertet werden kann.

Sollte es erforderlich sein, wird in der Stellungnahme zum Erstbesuch die Anregung

gegeben, eine sogenannte Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes als externe

Leistung durchführen zu lassen.

Mit der Stellungnahme zum Erstbesuch, die nach erfolgtem Erstbesuch durch den

Diözesanarchitekten erstellt wird, erhält die Kirchenstiftung eine Dokumentation über

den anstehenden Handlungsbedarf inklusive aller notwendigen Informationen zur Beauf-

tragung von externen Architekten und Fachplanern sowie über die Notwendigkeit der

Einbindung von internen und externen Fachstellen.

Der Erstbesuch durch das Baureferat stellt einen der wichtigsten Bestandteile der indivi-

duellen Beratungstätigkeit dar. In dieser Phase werden die wesentlichen Rahmenbedin-

gungen für eine zielorientierte, qualitätsvolle und damit wirtschaftliche Baumaßnahme

definiert.

Auf dieser Grundlage kann die Auswahl der Planungspartner erfolgen, damit beginnt

gleichzeitig die nächste Phase (Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme).