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2.4 Durchführung

Mit der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung einer Baumaßnahme durch die Bischöfliche

Finanzkammer ist unmittelbar die Freigabe zur Durchführung gemäß den nachfolgend

genannten Schritten verbunden.

Die Durchführung einer Baumaßnahme erfolgt in der Regel ohne die Beteiligung

des Bischöflichen Baureferats. In Ausnahmefällen können Beratungsleistungen des

Baureferats in Anspruch genommen werden. Abstimmungsgespräche während der

Baumaßnahme mit externen Fachstellen sind dem Bischöflichen Baureferat rechtzeitig

anzuzeigen. Vereinbarungen mit externen Fachstellen sind nur dann gültig, wenn diese

im Einvernehmen mit dem Bischöflichen Baureferat getroffen wurden. Beratungsleis-

tungen können z. B. bei wichtigen Abstimmungsterminen, im Falle einer unvorherge-

sehenen Entwicklung einer Maßnahme oder zur Klärung des weiteren Vorgehens in

Anspruch genommen werden.

Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Abwicklung einer Baumaßnahme ist der

beauftragte Architekt, in Zusammenarbeit mit seinem Auftraggeber, der jeweiligen

Kirchenstiftung.

Ausführungsplanung

Im Rahmen des Leistungsbildes von Architekt und Fachplanern für Leistungsphase 5

HOAI wird eine qualifizierte Ausführungsplanung als Grundlage für die Durchführung

erstellt, nach Maßgabe des Architekten- und Fachplanervertrages.

Angebotseinholung

Als Erstes werden die Leistungsverzeichnisse erstellt, auf deren Basis die Angebots-

einholung erfolgt. Grundlage für die Ausschreibung ist die jeweils aktuelle Fassung der

VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Die VOB/B wird in der zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichung insgesamt

einbezogen. Als Bestandteil des Vertrages gilt auch die VOB/C.

Sofern Aufträge öffentliche Mittel binden (wie z.B. beim Bau von Kindertagesstätten),

müssen diese, wenn vom öffentlichen Zuwendungsgeber gefordert (Schwellenwerte oä.),

öffentlich ausgeschrieben werden. Hier gilt die VOB in den Teilen A, B und C.

Aufträge, die keine öffentlichen Mittel beinhalten und über einer Auftragssumme von

10.000,00 EUR liegen, bedürfen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB Teil B und

C mit mindestens 3 Vergleichsangeboten von Bewerbern, die die kirchliche Unbedenk-

lichkeitsbescheinigung vorgelegt haben.