Kapitel D

155 D Vorgaben und Standards

156 Stand 01.01.2024 D Vorgaben und Standards D 1 Allgemeine Vorgaben und Standards 1.1 Nachhaltigkeit und schöpfungsbewusstes Handeln 1.2 Energetische Maßnahmen 1.3 Barrierefreiheit 1.4 Brandschutz 1.5 Verwendung natürlicher Baustoffe D 2 Voruntersuchungen 2.1 Grundlagenermittlung 2.2 Module der Voruntersuchung D 3 Vorgaben und Standards bei Bestandsbauten 3.1 Gründung 3.2 Wände außen / innen 3.3 Türen / Fenster 3.4 Böden / Decken 3.5 Dächer / Türme 3.6 Einbauten 3.7 Ausstattung 3.8 Sonstige Maßnahmen D 4 Vorgaben und Standards bei Neubauten 4.1 Grundsätzliche Anforderungen 159 160 162 162 163 165 169 169 170 173 173 178 181 188 190 195 202 206 211 211

157 D 5 Vorgaben und Standards technischer Anlagen 5.1 Abwasser- und Wasseranlagen 5.2 Wärmeversorgungsanlagen 5.3 Lufttechnische Anlagen 5.4 Starkstromanlagen 5.5 Beleuchtungsanlagen 5.6 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 5.7 Förderanlagen 5.8 Nutzungsspezifische Anlagen 5.9 Gebäudeautomation D 6 Vorgaben und Standards bei Außenanlagen 6.1 Befestigte Flächen 6.2 Baukonstruktion in Außenanlagen 6.3 Technische Anlagen in Außenanlagen 6.4 Pflanz- und Saatflächen 6.5 Anmerkung zum Naturschutz D 7 Pflege und Unterhalt D 8 Christliche Bildsymbole / Kunstwerke an kirchlichen Gebäuden 215 215 217 220 221 222 223 224 224 224 227 227 227 228 228 228 231 233

158 Stand 01.01.2024

159 Im Kapitel D „Vorgaben und Standards“ werden sowohl allgemeine Themen, wie Ökologie, Barrierefreiheit und Brandschutz angesprochen, als auch spezielle fachliche Hinweise und Vorgaben bis zur Detailschärfe zu einzelnen Fachthemen für Voruntersuchungen, Neubauten, Bestandsbauten, technischer Ausrüstung, Aussenanlagen und zur Pflege und Unterhalt gegeben. Bei den Sanierungen im Bestand haben die Kirchen eine herausragende Rolle. Die Ertüchtigung soll die weitere Nutzung der Kirchengebäude als würdige Gottesdiensträume gewährleisten, und muss gleichzeitig ermöglichen, dass die Kirchen für den Gläubigen zur Andacht und zum Gebet offen stehen. Eine offene Kirche lädt die Menschen ein, wann immer sie wollen, in das Haus Gottes zu kommen, damit sie ihre Sorgen, und auch ihren Dank ganz bewusst an einem geheiligten Ort, vor Gott tragen können. Die nachfolgenden Vorgaben und Standards sind allgemeingültig. Besondere Hinweise zum konkret betrachteten Bauvorhaben werden in der Stellungnahme zum Erstbesuch bzw. durch die baufachliche Beratung der Abteilung Planen und Bauen gegeben. Sämtliche Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Dies bedeutet nicht zwingend eine Ausführung nach den geltenden DIN-Normen - insbesondere gilt dies beim Bauen im Zusammenhang mit historischer Bausubstanz. Bei allen Ausführungen bleibt die Gewährleistungspflicht von Planern und ausführenden Firmen bestehen. D 1 Allgemeine Vorgaben und Standards

160 Stand 01.01.2024 1.1 Nachhaltigkeit und schöpfungsbewusstes Handeln „Der Gebäudebestand in den (Erz-)Diözesen sollte mit pastoralem Weitblick angepasst werden und die in diesem Sinne zukunftsfähigen Gebäude sind im Rahmen anstehender Sanierungen ambitioniert energetisch zu ertüchtigen. Dabei muss der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern Standard werden. Zudem können Gebäude zu Standorten für eine eigene Energieproduktion werden, zum Beispiel zur Stromerzeugung über KraftWärme-Kopplung oder Photovoltaik. Weitere Energieeinsparpotenziale können durch einfaches, örtliches Energie-Management und durch Kooperationen mit ökumenischen und kommunalen Partnern in der Nutzung der Gebäude erschlossen werden. Sakralgebäude benötigen eigene, an die Nutzung und die Besonderheiten von Gebäude und Ausstattung angepasste Konzepte. Für die strategische Planung, die Überprüfung von Einsparzielen und die Erstellung von Klimabilanzen raten wir dazu, in jeder (Erz-) Diözese eine Energiedatenerfassung aufzubauen und über Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zu berichten.“ (Quelle: Arbeitshilfe 301 der Deutschen Bischofskonferenz „Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag. vom 27.09.2018, Kapitel 6, Seite 4-5) Inspiriert von der Öko-Enzyklika Laudato si´(2015) haben sich die deutschen Bischöfe in ihrer Arbeitshilfe „Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag“ (Nr. 6) am 27. September 2018 auf diese Handlungsorientierung im Blick auf das kirchliche Gebäudemanagement vereinbart. Ökologisches Bauen Grundsätzlich spannt sich beim ökologischen Bauen der Bogen über folgende Themen: Energieverbrauch: Wie kann ich ein Gebäude so konzipieren, dass es möglichst wenig Energie und Ressourcen zum Betrieb benötigt? Anzustreben ist eine Gebäudekonzeption und Ausführung, die mit möglichst wenig Wärmezufuhr, Kühlung oder auch Beleuchtung auskommt. Die Behaglichkeit und die Benutzung eines Gebäudes soll dabei möglichst nicht eingeschränkt werden. Energieträger und Energiegewinnung: Wie wird die Energie gewonnen und umgesetzt, die zum Betrieb eines Gebäudes noch notwendig ist? Es stellt sich die Frage nach dem geeigneten Energieträger und der Technik, wobei vorrangig regenerative Energien zur Anwendung kommen sollen. Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftsfähig und zu vermeiden. Gleichzeitig kann die aktive Umsetzung von Solarthermie und PV maßgeblich zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes beitragen.

161 Baustoffe und Baukonstruktion: Verwendete Baustoffe und Baukonstruktionen bei Gebäuden bedingen unterschiedlichen energetischen Aufwand. Es stellt sich die Frage nach der Herkunft und dem Transport, aber auch die Frage nach der Gewinnung und dem Einsatz regenerativer Baustoffe wie beispielsweise Holz. Der baukonstruktiv richtige Umgang mit den verwendeten Baustoffen kann die Lebensdauer der Bauteile deutlich erhöhen. Die Dauerhaftigkeit einer Gebäudekonstruktion wird auch zu einem wichtigen Kriterium für Ressourceneinsparung und energetischer Effizienz. Qualität: In der Erstellung am energetisch günstigsten ist ein Gebäude, das nicht neu gebaut werden muss, sondern als Bestand weitergenutzt werden kann. Die Energie- und Ressourcenfrage erweitert sich zu der grundsätzlichen Frage der Nachhaltigkeit: Ein Gebäude, das den Anforderungen in besonderer Weise genügt, von vielen Menschen gerne genutzt wird und in seiner Qualität so zeitlos ist, dass es seine Funktion auch noch nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten ohne größere Änderungen erfüllen kann, rechtfertigt den energetischen Aufwand seiner Erstellung am ehesten und vermeidet den Bedarf an neuer Bausubstanz. Eine große Bedeutung bei der Energiefrage kommt dem Umgang mit bestehender Bausubstanz zu, die meist einen erheblich höheren Energiebedarf hat als Neubauten. Es gibt unterschiedliche Methoden der Modifizierung der Bausubstanz mit dem Ziel der langfristigen Energieeinsparung. Dabei können Maßnahmen aber auch widersprüchliche Eigenschaften haben: Die nachträgliche Wärmedämmung eines Gebäudes von außen beispielsweise kann nicht nur das Erscheinungsbild eines Gebäudes oder beispielsweise seinen Denkmalwert beeinträchtigen und damit seine langfristige Akzeptanz in Frage stellen, sondern bedeutet häufig auch den Einsatz wenig langlebiger, energieaufwendiger Konstruktionen, die dem Grundsatz einer nachhaltigen Bauweise widersprechen. Hier muss im Einzelfall immer genau abgewogen werden, welche Maßnahmen neben finanziellen Fragen am ehesten dem Wunsch nach ressourcensparendem Bauen gerecht werden.

162 Stand 01.01.2024 1.2 Energetische Maßnahmen Kirchliche Gebäude müssen energetisch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zunächst sind nichtinvestive und geringinvestive Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu überprüfen. Bei baulichen Maßnahmen ist - wenn möglich - nach den Maßgaben des Klimavorbehalts zu entscheiden, d.h. die Entscheidung für die klimaschädlichere Variante ist zu begründen und nur in Härtefällen zu genehmigen. Alle baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik müssen einer Kosten-Nutzen-Analyse standhalten. Über die Vorgehensweise zur Einzelbetrachtung und Gesamtbetrachtung sowie zu Handlungsempfehlungen und professionellen Energieeinsparkonzepten finden Sie im Kapitel F „Energieleitlinien“ detaillierte Informationen. Solaranlagen Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- sowie thermische Solaranlagen können grundsätzlich auf kirchlichen Gebäuden errichtet werden. Dazu ist eine ganzheitliche Betrachtung, in Abwägung aller wirtschaftlichen, gestalterischen, ökologischen, denkmalpflegerischen (insbesondere bei Kirchendächern) und baulichen Aspekten notwendig. Diese Betrachtung fließt in den stiftungsaufsichtlichen Genehmigungsprozess ein. Voraussetzung ist die Eignungsüberprüfung durch die Energieagentur Regensburg. Die Errichtung von Solaranlagen ist Bestandteil des diözesanen Klimaschutzkonzeptes, die Kosten für Begutachtung und Berechnung werden über den Klimafonds gedeckt. 1.3 Barrierefreiheit Grundsätzlich sollen alle Gebäude barrierefrei erschließbar sein. Insbesondere für öffentlich genutzte Bereiche (z.B. Pfarrverwaltung, Pfarr- und Jugendheim, Kirche, Kindergarten) ist dies erforderlich (siehe Kapitel D Vorgaben und Standards technischer Anlagen, 5.7 Förderanlagen). Zum Thema Barrierefreiheit steht die Beratungsstelle der Architektenkammer Bayern unter folgender Web-Adresse zur Verfügung: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de Die Beratungsstelle bietet Informationsmaterial und Kontakte zu Ansprechpartnern in Ihrer Nähe.

163 1.4 Brandschutz Bei kirchlichen Gebäuden gelten die gesetzlichen Brandschutzanforderungen. Grundsätzlich soll der bauliche Brandschutz dem anlagentechnischen Brandschutz vorgezogen werden. Da kirchliche Gebäude auch als Arbeitsstätten einzustufen sind, müssen bei der Brandschutzplanung nicht nur bauordnungsrechtliche Anforderungen sondern auch arbeitsschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Speziell bei Sonderbauten wie beispielsweise Pfarr- und Jugendheimen oder Kindertageseinrichtungen sind deshalb im bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutznachweis die Vorgaben des baulichen Arbeitsschutzes, konkret geregelt in der Arbeitsstättenverordnung mit den relevanten Technischen Regeln für Arbeitsstätten, zwingend einzuhalten und umzusetzen. 1.4.1 Brandschutz in Kirchen Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen in Kirchen Aufgrund der Tatsache, dass die Kirchengebäude von gesetzlich unfallversicherten Personen – das sind neben den Beschäftigten auch ehrenamtlich und unentgeltlich Tätige – genutzt werden, müssen bei ihrem Betrieb die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt sein. Deshalb sind in Kirchen die Fluchtwege und Notausgänge angemessen und dauerhaft zu kennzeichnen. Gemäß § 4 Absatz (4) Arbeitsstättenverordnung ArbStättV hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass sich bei Gefahr nicht nur Beschäftigte, sondern auch (Kirchen-) Besucher unverzüglich in Sicherheit bringen und so schnell gerettet werden können. Dieses Schutzziel ist durch die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen zu erreichen. Der Anhang zur ArbStättV ergänzt dazu im Punkt 2.3 Absatz (1) Buchstabe c) bzw. Absatz (2) Buchstabe b), dass sowohl Fluchtwege und Notausgänge als auch Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen. Bei Einhaltung der die ArbStättV konkretisierenden technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR ist davon ausgehen, dass die zuvor genannten Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung), wenn - Fluchtwege und Notausgänge gemäß Punkt 8 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ gekennzeichnet sind.

164 Stand 01.01.2024 - diese Kennzeichnung entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgt ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Risiken einzelner Gefährdungen im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz sowieso erforderlichen Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Gegebenenfalls ist es dabei möglich, durch eine andere Lösung die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit zu erreichen. Zusätzlich sollte bei Kirchengebäuden Folgendes beachtet werden: Alle Öffnungen zwischen dem Dachraum des Kirchenschiffs und dem Turm sind durch entsprechende Feuerschutzabschlüsse zu schließen. Türen sollten mindestens rauchdicht, besser feuerhemmend ausgeführt werden (T 30). Dies kann u.a. durch eine massive Eichenholztüre mit mindestens 5 cm Türblattstärke erreicht werden. Brandmeldeanlagen in Kirchen sind nicht zwingend erforderlich, aber über ihren Einbau kann im Einzelfall nachgedacht werden. 1.4.2 Brandschutz in Wohnungen In Wohnungen müssen grundsätzlich Schlafräume und Flure zu Aufenthaltsräumen mit funktionsfähigen Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ziel der Rauchwarnmelder ist die frühzeitige Erkennung des Brandrauchs, um so die Eigenrettung zu gewährleisten.Dies gilt sowohl für eigengenutzte als auch vermietete Wohnbereiche. Der Eigentümer ist für die Bereitstellung der Rauchwarnmelder zuständig. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist zwischen Eigentümer und Nutzer/Mieter zu regeln. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Amtsblatt Nr.11 vom 25.Oktober 2017. Der vollständige Gesetzestext ist nachzulesen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO): Nachrüst- und Wartungspflicht für Rauchwarnmelder Art. 46 Abs. 4

165 1.5 Verwendung natürlicher Baustoffe Die Auswahl an Baustoffen war in den vergangenen Jahrhunderten noch begrenzt durch die technischen Möglichkeiten der Gewinnung und Verarbeitung und wurde auch durch die regionale Verfügbarkeit eingeschränkt. Insbesondere seit dem Beginn der Industrialisierung hat sich die Zahl der Baustoffe stark erweitert. Die Verfügbarkeit von neuen Baustoffen ermöglicht Gebäudekonstruktionen, die vor wenigen Jahrhunderten noch undenkbar waren, wie beispielsweise Glasfassaden. Zudem werden die stark gestiegenen Anforderungen an die technischen Eigenschaften eines Gebäudes wie Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Wartungsfreiheit häufig erst durch die Verwendung neuer Baustoffe und Konstruktionen gelöst. Aber der Fortschritt hat auch seinen Preis. Während Gebäude in traditioneller Bauweise oft bereits Jahrhunderte überdauert haben, ist der moderne Baubestand auch bei kirchlichen Liegenschaften oft schon nach wenigen Jahrzehnten baufällig oder muss sogar ganz abgerissen werden. Das Alterungsvermögen moderner Konstruktionen ist oft deutlich schlechter. Die Bauteilzyklen sind relativ kurz. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen deshalb vorrangig althergebrachte, natürliche Baustoffe eingesetzt werden, deren lange Lebensdauer sich bereits bewährt hat. Ebenfalls aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte auf die Verwendung von Baustoffen geachtet werden, die ohne größeren industriellen Aufwand und mit geringem Energieeinsatz hergestellt werden können und regional verfügbar sind. Viele natürliche Baustoffe entsprechen gerade deshalb dem Anspruch nach energetisch günstigen und nachhaltigen Konstruktionen. Kunststoffhaltige Materialien haben im Vergleich zu traditionellen Baustoffen ein schlechteres Alterungsverhalten. Es sind Materialien zu vermeiden, die nur schwer recycelbar sind oder sogar als schadstoffhaltiger Sondermüll entsorgt werden müssten. Aus gesundheitlichen und aus ökologischen Gründen sollen nur umweltverträgliche und zertifizierte Baustoffe verwendet werden. Im historischen Gebäudebestand zeigt sich, dass der nachträgliche Einsatz moderner Baustoffe oft zu Unverträglichkeiten mit der alten Gebäudekonstruktion führt. Deswegen sollen bei alten Gebäuden die Konstruktionen mit historisch verwendeten Materialien ergänzt werden, was meist auch der Einheitlichkeit im Erscheinungsbild zu Gute kommt. Aber auch bei Neubauten soll das Alterungsverhalten von Baustoffen und Baukonstruktionen berücksichtigt werden. Historisch verwendete Baustoffe wie Holz, Stein und Ziegel (gebrannter Lehm) haben nicht nur eine hohe Dauerhaftigkeit, sondern sie gewinnen ihre ästhetische Qualität gerade durch den Alterungsprozess. Ihr Vorkommen in der Natur führt zu einem vertrauten Bild. Durch ihren zeitlosen Charakter haben sie das Erscheinungsbild einheitlicher regionaler Bauweisen geprägt. Moderne Baustoffe sind aus unserem heutigen Baugeschehen nicht mehr wegzudenken. Aber gerade bei der Wahl von grundsätzlichen Konstruktions- und Oberflächenmateri-

166 Stand 01.01.2024 alien sollte aus Gründen der Dauerhaftigkeit, der ökologischen Verträglichkeit und häufig auch der ästhetischen Anmutung traditionellen, natürlich verfügbaren Baustoffen der Vorzug gegeben werden. Bei der Materialauswahl sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Verzicht auf kunststoffhaltige Materialien - Verzicht auf Materialien, die mit einem hohen Energieaufwand hergestellt werden - Verzicht auf nicht oder nur schwer recycelbare Materialien - Verwendung regionaler Baustoffe - Ausschließliche Verwendung von umweltverträglichen und zertifizierten Baustoffen

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169 D 2 Voruntersuchungen 2.1 Grundlagenermittlung Eine fundierte Voruntersuchung ist die Basis jeder zielorientierten Planungsaufgabe. Die Grundlagenermittlung ist in Phase 1 im Leistungsbild für Planungsleistung enthalten und vom beauftragten Architekten und Fachplaner zu bearbeiten. Für spezielle, komplexe Planungsaufgaben kann es erforderlich werden, die Grundlagenermittlung weiter zu fassen und auf weitere Planungsphasen auszudehnen. In diesen Fällen erfolgt in der Stellungnahme zum Erstbesuch eine Aussage zur Aufgabenstellung. Bearbeitungsumfang und -tiefe werden in Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen in der Hauptabteilung Immobilienmanagement und den externen Fachstellen im Rahmen eines oder mehreren Ortsterminen festgelegt. In der Regel resultiert daraus ein der Maßnahme vorgeschalteter Bauabschnitt „Voruntersuchung“. Jede fundierte Grundlagenermittlung basiert auf einem aussagekräftigen Bestandsaufmaß mit Darstellung des gesamten Gebäudes in allen Ebenen im Grundriss, Ansicht und Schnitt. Bei Bedarf kann auch die Darstellung der Ausstattung erforderlich werden. Aussagekräftige Aufmaßpläne erstellen qualifizierte Vermessungsbüros. Auf dieser Basis lassen sich sämtliche Schadensbilder in Form einer Schadenskartierung mit Bestands- und Zustandsanalyse exakt dokumentieren. Die Grundlagenermittlung kann folgende Leistungen enthalten: - Archivalienforschung, Bildrecherche (BLfD, Bistum, Staatsarchiv etc.) - Erstellung von Baualtersplänen nach Erfordernis - Klimamessung nach Erfordernis (in Absprache mit den Fachstellen) - Erfassen der baulichen Gegebenheiten und Auffälligkeiten - Fotodokumentation Vorzustand Bestand Bestandspläne dienen den beteiligten Planungspartnern als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Sanierungskonzepte. Diese wiederum sind die Voraussetzung für die Ermittlung von belastbaren Sanierungskosten.

170 Stand 01.01.2024 2.2 Module der Voruntersuchung Innerhalb der Fachbereiche umfasst die Voruntersuchung folgende Module: Gründung: - Überprüfung durch Schürfen (evtl. unter fachlicher Begleitung durch die Bodendenkmalpflege) - Baugrundgutachten - Bodendenkmalpflege, Archäologische Grabungen - Prüfung der Spartenpläne - Monitoring bei Bauteilverformung oder Setzung Tragende Bauteile: - Schadensdokumentation aller statisch relevanten Konstruktionen - Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes Gebäudetechnik: - Prüfung von Heizung, Elektrik, Lüftung und Lichtschutz - Maßnahmenkonzept als Optimierung der Gebäudetechnik als präventive Konservierungsmaßnahme - Abstimmung mit den Fachstellen (Abteilung Planen und Bauen der Diözese, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) Naturstein / Betonwerkstein / ziegelsichtige Bauteile: - Schadenskartierung - Maßnahmenkonzept - Musterfläche - Leistungsbeschreibung mit Kostenberechnung - Abstimmung mit den Fachstellen (Abteilung Planen und Bauen der Diözese, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

171 Putz und Stuck / Anstrich und Fassung: - Wissenschaftliche Untersuchungen über Bohrproben hinsichtlich der Materialzusammensetzung und zum Nachweis von Salzen - Untersuchung der Farbschichten auf Zusammensetzung, Haftung und Stabilität - Schadenskartierung - Maßnahmenkonzept - Musterfläche - Leistungsbeschreibung mit Kostenberechnung - Biologische Untersuchungen Gefasste Ausstattung: - Wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Materialzusammensetzung - Untersuchung der Farbschichten auf Zusammensetzung, Haftung und Stabilität - Schadenskartierung - Maßnahmenkonzept - Musterfläche - Leistungsbeschreibung mit Kostenberechnung - Biologische Untersuchungen (Schädlingsbefall) Holzsichtige Ausstattung: - Schadenskartierung - Maßnahmenkonzept - Musterfläche - Leistungsbeschreibung mit Kostenberechnung - Biologische Untersuchungen (Schädlingsbefall) Sonstige Maßnahmen: Darüber hinaus sind alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erforderlichen Eingriffe zu erfassen und im Rahmen des Gesamtkonzeptes darzustellen.

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173 D 3 Vorgaben und Standards bei Bestandsbauten 3.1 Gründung Fundamente Unterfangungen bzw. stabilisierende Betonvorsatzschalen sind nur nach statischer Erfordernis und in Absprache mit der Abteilung Planen und Bauen in der Hauptabteilung Immobilienmanagement möglich. Die DIN 4123 „Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen“ ist zu beachten. Abdichtung Das nachträgliche Einbringen von Horizontalsperren (z.B. durch Mauerwerksaustausch, Bitumenbahnen, Rammbleche) ist aus Sicht der Tragwerksstabilität problematisch und sollte nur im Einzelfall nach Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen zur Ausführung kommen. Elektromagnetische „Sperrschichten“ wie z.B. Elektroosmose sind ebenso ausgeschlossen wie bituminöse Abdichtungen und Noppenbahnen im Fundamentbereich. Die Vorgaben der DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und DIN 18195 (Begriffsnorm) gelten mit entsprechenden Einschränkungen.

174 Stand 01.01.2024 Lehmschlag Lehmschlag dient der Fundamentabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit bei Instandsetzungen von historischen Bauten. Der Einsatz wird situationsabhängig geprüft. Nachfolgende Hinweise zur Ausführung sind als allgemeine Vorgaben zu verstehen und auf die jeweils vorgefundenen Gegebenheiten abzustimmen: Abschnittweise Herstellung des Arbeitsraums bis zur Fundamentsohle unter Berücksichtigung der Grundbruchsicherheit nach DIN 4123 „Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“: - Die Fundamente werden ggf. instand gesetzt. - Die Fugen werden von allen Verunreinigungen und losen Teilen durch Abkehren gesäubert und anschließend mit Kalk-Trass-Mörtel MG IIa verbandelt. - Schadhafte Fundamentteile werden mit gleichartigen Materialien ergänzt. - Auf die Verwendung von Noppenbahnen ist ausnahmslos zu verzichten. Arbeiten mit temporärer Schalung: - Nach Herstellung des Arbeitsraums wird eine temporäre Schalung (z.B. Schalbrett, Metallblechstreifen) im Abstand von mindestens 20 cm eingebracht. Einbau der Lehmpackung: - Der Zwischenraum wird lagenweise mit trockenem, gemahlenem Lehm in Schichtdicken von bis zu 20 cm verfüllt. - Der verbleibende Arbeitsraum wird mit geeignetem Aushubmaterial parallel zum Einbau der Lehmpackung verfüllt. - Die einzelnen Lagen (Lehm und Aushubmaterial) werden maschinell verdichtet. - Erschütterungen für das Gebäude sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden (kleiner Stampfer, Frosch). Abdeckung der Lehmpackung: - Die letzte Schicht endet ca. 5 - 10 cm unter Oberkante Fertiggelände und erhält ein deutliches Gefälle vom Gebäude weg. - Zum Schutz vor Erosion wird die Lehmpackung mit Humus und Rasenansaat oder Gehwegplatten abgedeckt.

175 Systemdetail „Lehmschlag“ 20 20 20 20 20 20 gewachsener Boden Lehmpackung min. 20 deutliches Gefälle Arbeitsraum lagenweise verdichtet Abdeckung der Lehmpackung mit Humus und Grasansaat oder Gehwegplatten max. Arbeitsraum Putzeinbindung 15 cm Detail "Lehmschlag"

176 Stand 01.01.2024 Drainage Eine Drainage dient der Reduzierung der Feuchtigkeit im Fundamentmauerwerk. Der Einsatz wird situationsabhängig geprüft. Nachfolgende Hinweise zur Ausführung sind als allgemeine Vorgaben zu verstehen und auf die jeweils vorgefundenen Gegebenheiten abzustimmen: Herstellung des Arbeitsraums bis zur Fundamentsohle: - Die Fundamente werden ggf. instand gesetzt. - Bei Bruchsteinmauerwerk werden die Fugen von allen Verunreinigungen und losen Teilen durch Abkehren gesäubert und anschließend mit Kalk-Trass-Mörtel MG IIa verbandelt. - Bei Ziegelmauerwerk werden die Fugen von allen Verunreinigungen und losen Teilen durch Abkehren gesäubert, mit Kalk-Trass-Mörtel MG IIa verbandelt und anschließend verschlämmt. Schadhafte Fundamentteile werden mit gleichartigen Materialien ergänzt. - Auf die Verwendung von Noppenbahnen ist ausnahmslos zu verzichten. Herstellen einer Drainageleitung: - Die Drainageleitung wird in Höhe der Fundamentsohle in einer Magerbetonrinne verlegt, an den Eckpunkten mit Revisionsschächten ausgestattet, getrennt von der Dachentwässerung geführt und in einen eigens dafür vorgesehenen Sickerschacht abgeleitet. - Als Drainageleitungen werden ausschließlich Kunststoffteilsickerrohre (blau) mit Gerinne verwendet. - In die Magerbetonrinne wird ein Fundamenterder mit einer ausreichenden Zahl von Anschlussfahnen für Blitzschutz und Potentialausgleich eingebaut. Verfüllen des Drainagegrabens: - Der Zwischenraum wird lagenweise mit Rollkies 64-x mm verfüllt. Der verbleibende Arbeitsraum wird mit geeignetem Aushubmaterial parallel zum Einbau des Rollkieses verfüllt. - Um dauerhaft vor Verschmutzung zu schützen, wird als Trennlage ein Filtervlies eingebracht. - Der Drainagegraben wird zum Schutz vor Verschmutzung mit einem Graniteinzeiler oder einem Flachstahlband eingefasst. Eine Drainage erfordert regelmäßige Wartungsarbeiten: - Jährliches Spülen der Drainageleitung - Reinigen der obersten Rollkieslage - Entfernen von Bewuchs jeglicher Art

177 Systemdetail „Drainage“ Putzeinbindung 15 cm Einfassung des Drainagegrabens mit Graniteinzeiler Arbeitsraum lagenweise verdichtet Kiespackung Kunststoff Teilsickerrohr mit Gerinne leichtes Gefälle Arbeitsraum gewachsener Boden Detail "Drainage"

178 Stand 01.01.2024 3.2 Wände außen / innen Natur- und Ziegelstein Bei Maßnahmen an Natur- oder Ziegelmauerwerk ist eine Voruntersuchung zwingend erforderlich. Dabei werden auch Fugenausführung und Oberflächenbearbeitung festgelegt. Statisch relevante Risse müssen nach statischen Erfordernissen kraftschlüssig geschlossen werden (z.B. durch Vernadeln, Verpressen, Ausmauern). Eine Hydrophobierung von Sichtziegelmauerwerk ist ausgeschlossen. Putze außen / innen Mörtel werden entsprechend den „Anerkannten Regeln der Baukunst“ und der DIN 18550 „Putz und Putzsysteme“ hergestellt. Allerdings wird die Einhaltung der WTA-Richtlinie ausdrücklich nicht gefordert. Großflächiger Neuputz an Fassaden wird nach unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchung auf den Putzgrund abgestimmt und sollte der Mörtelgruppe II unter Verwendung von Sumpfkalk entsprechen. Die Putzfestigkeit muss vom Putzgrund her nach außen abnehmen. Daher sind Leichtmörtel als Zwischenlage ausgeschlossen. Putze außen: Im Außenbereich wird Kalkzement-/Kalktrassmörtel verwendet. Handgemischte Mörtel sind Fertigprodukten vorzuziehen. Großflächige Putzarmierungen sind ausgeschlossen. Putze innen: Putze in Innenräumen bestehen aus Baustellenmörtel, d.h. sie werden aus Kalkmörtel bzw. „verlängertem“ Kalkmörtel (P I nach DIN 18550, Teil 2) hergestellt und enthalten ggf. hydraulische Zusätze. Als Standard gilt folgende Rezeptur : Spritzbewurf: 1 Raumteil Zement / Trass 3 Raumteile gemischtkörniger Sand 0-7 mm 1. Lage Unterputz: 2 Raumteile Kalk 1 Raumteil Zement / Trass 9-11 Raumteile gemischtkörniger Sand 0-5 mm 2. Lage Oberputz: 2,5 Raumteile Kalk 0,5 Raumteile Zement / Trass 9-11 Raumteile Sand 0-3 mm

179 Sanierputze: Sanierputz ist nur in bestimmten Fällen sinnvoll (z.B. bei Salzbelastung) und wird ausschließlich in den kritischen Bereichen eingesetzt. Die Verwendung von Sanierputz erfordert die Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen. Umgang mit bestehenden Putzen: Putzausbesserungen werden struktur- und materialgleich mit den verbleibenden Restputzen ausgeführt. Kunststoffvergütete Reparaturmörtel werden nicht eingesetzt.Mit dem Abschlagen von Wandputzen wird grundsätzlich erst nach erfolgter Voruntersuchung in Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen des Denkmalamtes und der Diözese begonnen. Die Höhenlage der möglichen Putzabnahme wird im Rahmen der Voruntersuchung festgelegt. Besondere Sorgfalt soll auf den Schutz eventuell vorhandener Wandmalereien gelegt werden (siehe Kapitel D 2 „Voruntersuchungen“). Bauteilanschlüsse Putz: Bauteilanschlüsse werden handwerklich gefertigt, d.h. dauerelastische Verfugungen (Wartungsfugen) sind ausgeschlossen. Dies gilt im Besonderen bei Einputzungen von Blechen, Dachziegeln und Fenstern. Bauwerksfugen werden als offene Fugen (Kellenschnitt) ausgebildet. Die entstehenden Fugen werden nicht mit dauerelastischen Materialien verschlossen. Fugenprofile jeglicher Art sind ausgeschlossen. Anstriche außen / innen Dispersionshaltige Anstrichsysteme sind substanzschädigend und somit ausgeschlossen. Daher werden auch vorhandene Dispersionsanstriche und Tapeten entfernt. Abweichungen vom nachfolgenden Vorgehen bedürfen der Freigabe durch die Fachstellen. Anstriche außen: Als Fassadenanstrich werden nur rein mineralische Farbanstriche nach DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten“ (Abs. 2.4. VOB/C) verwendet (reine Silikatfarben). In Ausnahmefällen können auch Dispersionssilikatfarben zugelassen werden. Eine Imprägnierung von Putzfassaden ist nur bei reinen Silikatanstrichen sinnvoll und sollte auf die stark bewitterten Nord- und Westseiten des Gebäudes bzw. Turmes beschränkt bleiben. Anstriche innen: Wandflächen im Innenbereich werden ausschließlich mit rein mineralischen Anstrichen versehen (Kalk- oder Silikatanstriche). In Kircheninnenräumen wird eine traditionelle Kalklasurtechnik mit holzkohlegebranntem, mehrjährig gelagertem Sumpfkalk (z.B. aus Altmannstein bei Riedenburg) verwendet.

180 Stand 01.01.2024 Reliefelemente an Wänden Gesimse und sonstige Fassadengliederungen erfüllen gestalterische und konstruktive Aufgaben und werden daher erhalten. Bei notwendigen Demontagen (z.B. Instandsetzung der Dachkonstruktion) werden die historischen Baumaterialien zur Wiederverwendung zwischengelagert. Dies gilt im Besonderen für Formsteine. Zerstörte Bauteile werden form– und materialgleich dem Bestand angepasst. Gesimsprofilierungen werden entsprechend dem Vorzustand wiederhergestellt (Schablonen vom Bestand abnehmen) und in der nötigen Kantenschärfe gezogen. Wärmedämmung Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vorgabe nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Als Dämmmaterial werden ausschließlich umweltverträgliche Baustoffe (bevorzugt mineralische Dämmstoffe) verwendet. Fassadendämmungen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden ausgeschlossen. Innendämmungen sind problematisch und nur mit erhöhtem Aufwand fachgerecht ausführbar. Die konstruktiven und bauphysikalischen Rahmenbedingungen müssen daher vorab geklärt werden. In Kirchen ist der Einbau von Wärmedämmungen in der Regel nicht erforderlich, da Kirchenräume nur temperiert und nicht dauerhaft beheizt werden.

181 3.3 Türen / Fenster Türen Historische Portale und Außentüren und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im historischen Kontext neue Außen- und Innentüren eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk. Fenster Historische Fenster und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im historischen Kontext neue Fenster eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk. Im historischen Bestand wird entsprechend des Originalmaterials eine Ausführung in Holz gefordert. Verglasung: Historische Gläser werden nach Möglichkeit erhalten. Als substanzerhaltende Maßnahme können Risse oder kleinere Brüche verklebt werden. Für die Ausführung ist eine fachliche Begleitung in Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen vorzusehen. Werden Neuverglasungen oder Glasergänzungen in historische Fenster eingebaut, sollen diese mit mundgeblasenem Echt-Antikglas aus deutscher Produktion hergestellt werden. Industriegläser sind ausgeschlossen. Einfachverglasungen werden stets als sogenannte Kittverglasungen ausgeführt (keine dauerelastischen Verfugungen). Energetische Aufrüstung von historischen Fenstern: Die energetische Aufrüstung von historischen Fenstern kann beispielsweise durch das Einfräsen von Dichtungen oder durch den Einbau von temporär vorgesetzten Wintergläsern erreicht werden. Auch die Ausbildung eines Kastenfensters, also ein Innenfenster mit Isolierverglasung, dient der energetischen Aufrüstung.

182 Stand 01.01.2024 Kirchenfenster Historische Kirchenfenster werden erhalten und in der Regel in eingebautem Zustand restauriert (siehe Richtlinien für die Konservierung und Restaurierung von Glasmalereien, zweite Fassung, Nürnberg 2004, Corpus Vitrearum). Wertvolle historische Glasfenster werden durch eine außen vorgesetzte Schutzverglasung vor Witterungseinflüssen geschützt. Die Ausführung ist im Detail mit den beteiligten Fachstellen abzustimmen. Glasmalereien sollen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden (z.B. Schutzverglasung). Die hierfür erforderlichen Konstruktionen sind mit den Fachstellen der Diözese und des Landesamtes für Denkmalpflege abzustimmen. Bei künstlerischen Gestaltungen von Kirchenfenstern wird darüber hinaus die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst eingebunden. Verbundglaskonstruktionen sind immer ausgeschlossen. Das Abdichten der Fenster (Gläser untereinander, Bauteilanschlüsse) wird in traditioneller Weise durchgeführt. Als Dichtstoff wird ausschließlich Ölkitt oder Bleiwolle verwendet. Materialien auf Kunststoffbasis (z.B. Acryl, Silikon) sind ausgeschlossen. Kirchenfenster werden grundsätzlich rahmenlos in die Laibung eingeputzt. Die Fenstereisen werden ohne Ausbau entrostet und mit Eisenglimmerfarbe gestrichen. Raumseitig werden an den Fenstern Kondensatrinnen so angebracht, dass das anfallende Kondenswasser in der Regel ungehindert über die äußere Brüstungsabdeckung abfließen kann. Reine Verdunstungsrinnen ohne Entwässerung sind nicht sinnvoll, da zum einen die Gefahr besteht, dass die Rinnen überlaufen (hoher Wasseranfall oder Verschmutzung) und zum anderen die Feuchtigkeit im Raum bleibt.

183 Systemdetail „Fenster ohne Schutzverglasung, mit Kondensatrinne“ Detail "Fenster ohne Schutzverglasung" Prinzipskizze einer Kondensatrinne Kiesschüttung U-Profil, Messing, verkittet Bleiumrahmung Abstandhalter (z.B. Messing) Wasserrinne (Walzblei) ehem. Glasfalz (vermörtelt) Bleiverglasung Stabilisierung (Blech, V4A) außen innen

184 Stand 01.01.2024 Systemdetail „Fenster mit Schutzverglasung und Kondensatrinne“ Kiesschüttung U-Profil, Messing, verkittet Bleiumrahmung Abstandhalter (z.B. Messing) Wasserrinne (Walzblei) Schutzglas Bleiverglasung Messingrahmen ehem. Glasfalz (vermörtelt) Optionaler Blickschutz (Walzblei) Optionaler Blickschutz (Messingstab) Verschraubung U-Halterung Stabilisierung (Blech, V4A) Detail "Fenster mit Schutzverglasung" Prinzipskizze einer Kondensatrinne außen innen

185 Systemdetail „Fenster mit Schutzverglasung, Kondensatrinne und Überlauf“ Abdichtungshülse, eingelötet Sicherheitsrinne (Zinkblech mit seitlichen u. inneren Aussteifungen, angelötet an die Ablaufwasserrinne) Detail "Fenster mit Schutzverglasung" Prinzipskizze einer Kondensatrinne mit Sicherheitsüberlauf Bleiverglasung Messingrahmen Verschraubung U-Halterung Stabilisierung (Blech, V4A) Kiesschüttung U-Profil, Messing, verkittet Bleiumrahmung Abstandhalter (z.B. Messing) Wasserrinne (Walzblei) Schutzglas ehem. Glasfalz (vermörtelt) außen innen

186 Stand 01.01.2024 Systemdetail „Fenster mit Schutzverglasung, Befestigung mit Gewindestangen“ Sturmeisen Belüftung außen innen Schutzverglasung Bleiverglasung Deckleisten Stahl Gewindestange Schwitzwasserrinne, ausgekleidet mit Blei Luftraum, nach bauphysikalischer Erfordernis, oben und unten offen, seitlich dicht Detail "Fenster mit Schutzverglasung" Prinzipskizze einer Befestigung mit Gewindestangen, innen belüftet Kiesschüttung

187 Fensterbänke Fensterbänke innen: Abdeckungen historischer Brüstungen werden in Holz ausgeführt. Fensterbänke außen: Fenster- oder Sohlbänke sollen grundsätzlich wieder nach historischem Vorbild ausgeführt werden. Bei fehlendem Bestand sind folgende Ausführungen möglich: Blechabdeckung: Äußere Fensterbrüstungen werden mit handgefertigten Fensterblechen abgedeckt. Die Tropfkante wird als runder Wulst ausgeführt. „Fertigfensterbleche“ aus Aluminium sind ausgeschlossen. Die Fensterbleche werden in den Fassadenputz eingeschnitten und eingeputzt. Falls nötig wird die Anschlussfuge mit Dichtbändern, Bleiwolle oder Ölkitt abgedichtet. Dauerelastische Verfugungen sind ausgeschlossen. Abdeckung mit Ziegel: Bei ausreichend breiter Brüstung kann auch eine Abdeckung mit Dachziegeln erfolgen. Die Biberabdeckungen werden als Doppeldeckungen mit Trauf- und Firstplatten ausgeführt. Der Überstand sollte mindestens 7 cm betragen. Die seitlichen Wandanschlüsse werden überhöht (mind. 2 cm), damit die Wasserableitung über die Brüstungsmitte sichergestellt ist. Die Fensteranschlüsse werden eingeblecht. Sohlbank aus Naturstein: Für Sohlbänke aus Naturstein werden heimische Materialien verwendet, die in entsprechender Fertigungsweise eingebaut werden. Es ist auf einen ausreichenden Überstand mit einer eingearbeiteten Tropfkante zu achten. An den seitlichen Wand- und Fensteranschlüssen wird Bleiwolle vorgesehen. Fensterläden / Sonnenschutz Fensterläden: Historische Fensterläden mit ihren Beschlägen werden wenn möglich erhalten bzw. wieder instand gesetzt oder nach historischem Vorbild wieder hergestellt. Sonnenschutz: Für wertvolle historische Ausstattungen kann ein entsprechender Sonnen- und UV - Schutz erforderlich werden. Eine Abstimmung mit den Fachstellen ist erforderlich.

188 Stand 01.01.2024 3.4 Böden / Decken Unterbauten von Bodenbelägen historischer Gebäude Als Fußbodenunterbau in historischen Gebäuden (z.B. Kirche) wird eine ca. 20 - 30 cm tiefe kapillarbrechende Schicht aus verdichtungsfähigem Schotter vorgesehen. Steht hier Erdreich an, wird dieses ersetzt. Eventuell vorhandene Betonunterbauten sollen ausgebaut werden. Historische Bodenbeläge Historische Böden werden grundsätzlich erhalten. Dies gilt auch für historische Fliesenbeläge. Ausbau, Ergänzungen und Änderungen können nur nach Vorgabe der Abteilung Planen und Bauen der Diözese und in Abstimmung mit den Fachstellen erfolgen. Sockelleisten bei Natursteinfußböden sind ausgeschlossen. Kunststoffbeläge aller Art (z.B. PVC, Teppiche, Laminat) sind ausgeschlossen. Holzfußböden werden ausschließlich geölt, gelaugt oder gewachst (nicht lackiert). Beläge, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, sind bei einer Maßnahme rückzubauen. Natursteinplattenbeläge Plattenbeläge (z.B. Solnhofener Platten) werden in Trasskalkmörtel verlegt. Auf den Einbau einer Sperrschicht (z.B Folien, Pappen) ist zu verzichten. Die Verlegungsart ist auf die jeweilige örtliche Situation in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden zu bestimmen (z.B. Diagonalverlegung, Rosenspitzverlegung). Die mindestens 20 - 30 mm starken Platten sind bekantet und werden mit breiten Fugen eingebaut. Die Oberfläche wird lediglich geschliffen (nicht poliert). Treppen Historische Treppenläufe werden erhalten, soweit die Bausubstanz eine Reparatur zulässt. Dies gilt im Besonderen für Keilstufentreppen. Treppen- und Brüstungsgeländer sowie Umwehrungen werden nach den Vorgaben der Bauordnung bzw. der Unfallverhütungsvorschrift UVV ausgebildet und ertüchtigt.

189 Deckenkonstruktionen Deckenkonstruktionen allgemein: Vorhandene Holzdeckenbalken und Bohlendecken werden soweit möglich erhalten. Im Sinne eines substanzschonenden Umgangs soll darauf geachtet werden, die vorhandenen Fehlböden (inklusive ihrer Schüttung, bzw. Lehmpackung und Dielung) in situ zu erhalten. Ertüchtigungen und Ergänzungen werden nach statischer Erfordernis ausgeführt, in der Regel querschnittsgleich und in Nadelholz. Emporen: Die Einbindung der Deckenbalken ins Mauerwerk wird im Rahmen einer Innenrenovierung von dem Tragwerksplaner auf ihre Tragfähigkeit überprüft. Ebenso muss die Tragfähigkeit der gesamten Emporenkonstruktion bei einem Orgelneubau sichergestellt werden. Turmebenen: Zwischenböden müssen in allen Teilbereichen sicher zu begehen sein. Die Dielenbeläge werden an den Balkenlagen durch Schrauben (nicht Nageln) befestigt. Neue Zwischenböden werden aus stumpf gestoßenen Dielen mit 30 - 35 mm Dicke hergestellt (in Glockenstuben 50 mm). Beim Einbau der Böden ist darauf zu achten, dass die Dielen mindestens einen Wandabstand von 5 cm haben. Die entstehende Fuge bleibt offen, wodurch eine Luftzirkulation entlang der Turmaußenwände ermöglicht (Thermik) und das Mauerwerk trocken gehalten wird. Deckenbekleidungen Vorhandene historische Deckenbekleidungen sollen erhalten werden. Bei Bedarf erfolgt eine fachgerechte Sicherung oder eine materialgleiche Ergänzung.

190 Stand 01.01.2024 3.5 Dächer / Türme Dach- / Turmkonstruktionen Dachtragwerke: Historische Dachwerke werden erhalten. Daher sind Reparaturen Erneuerungen stets vorzuziehen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird der Schadensumfang durch eine detaillierte Schadenskartierung dargestellt. Als Ergebnis der Voruntersuchung wird ein schlüssiges Sanierungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich werden schadhafte Anschlusspunkte der Dachkonstruktion in traditioneller Handwerkstechnik (Versatzung, Verblattung) wieder hergestellt. Ergänzungen werden querschnittsgleich ausgeführt. Auf den Einbau von Metallteilen (z.B. Lochbleche, Schlitzbleche, Metallwinkel, geschweißte Formteile) soll weitgehend verzichtet werden. Turmhelme: Die Turmdachkonstruktion wird analog zum Hauptdach überprüft und gegebenenfalls repariert. Im Besonderen soll die Rückverankerung des Turmhelms geprüft und fachgerecht hergestellt werden. Auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Turmhelme soll geachtet werden. Dachentwässerung Dachentwässerungen werden, soweit dies die übrigen Verblechungen zulassen, in Kupfer ausgeführt. Die Materialstärke sollte 0,7 mm nicht unterschreiten. Die Materialstöße werden handwerklich hergestellt, d.h. Rinnenstöße werden genietet oder gelötet. Klebeverbindungen sind ausgeschlossen. Die Falze von Fallrohren werden von der Fassade abgewandt angeordnet. Rinnenhaken werden aus massivem Kupfer (keine Kupferummantelungen) hergestellt. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus Gusseisen oder separate Regeneinläufe mit Revisionsöffnung an die Grundleitung angeschlossen. Die Dachentwässerung wird getrennt von der Drainage über ein frostfrei verlegtes Rohrleitungsnetz abgeleitet. Die Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation oder die Vorflut ist mit den zuständigen Behörden abzuklären. Schneefanggitter Dachflächen werden, soweit dies die Verkehrssicherungspflicht erfordert, mit Schneefanggittern ausgerüstet. Schneefanggitter werden aus Hartkupfer (nicht kupferummantelt) ausgeführt. Alle Ausführungsarten sind mit der Abteilung Planen und Bauen der Diözese abzustimmen.

191 Ziegeldeckungen Dachflächen werden nach historischem Bestand, in der Regel mit naturroten Dachziegeln, eingedeckt. Andere Deckungsarten sind nur nach Abstimmung mit den Fachstellen möglich. Kirchendächer werden mit naturroten Kirchenbibern unter Verwendung von Dachlatten mit den Maßen 4/6 cm gedeckt. Auf den Einbau von Holzverschalungen mit Vordeckung bzw. einer Unterspannbahn (Delta Folie) soll aus Gründen der besseren Belüftung des Dachraumes verzichtet werden. In begründeten Ausnahmefällen können Unterdächer eingebaut werden. Traufseitig sollte über dem Gesims durchlaufend eine Zuluftöffnung hergestellt werden. Ersatzweise können Lüfterziegel (Rillenlüfter) eingebaut werden. Firste und Grate: 1. Grat- und Firstziegel werden aufgemörtelt. Dies erfolgt mit naturgrauem Dachdeckermörtel (faserarmierter Kalktrass). Die Firstendziegel werden stirnseitig mit Mörtel geschlossen (keine Endkappen aus Kunststoff oder Ton). Die Grate werden mit Blechnocken in ausreichender Breite unterlegt. 2. Die Abluft über den First ist nur bei der Verwendung von Trockenfirsten möglich. Die Ausbildung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Alternativ kann die Entlüftung des Dachraumes durch eine ausreichende Anzahl von flächenbündigen Lüfterziegeln in Firstnähe hergestellt werden. Ortgang: Die Dachziegel im Ortgangbereich werden mit einem leichten Gefälle zur Dachfläche hin aufgemörtelt. Die Ziegelaufmörtelung im Ortgangbereich ist fachgerecht auszubilden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Dachlattung nicht gegen den Putz drückt. Die Dachlattung wird im Bereich der Mauern entsprechend zurückgeschnitten (siehe Regeldetail „Ortgang“). Auf den Giebelmauern werden Blechspangen montiert (z.B. U-Profile). Die Dachlatten dürfen keine feste Verbindung mit den Blechspangen aufweisen (beweglicher Anschluss). Ortgangbleche und dergleichen sind ausgeschlossen. Gesims: Bei ausreichender Gesimsbreite kann das Mauerwerk mit Ziegeln abgedeckt werden. Die Deckung sollte grundsätzlich als Doppeldeckung mit Trauf- und Firstziegel hergestellt werden. Die Ziegel werden ohne Unterkonstruktion aufgemörtelt und in den Putz des aufgehenden Mauerwerks eingeschnitten. Die Ziegel werden stumpf eingeputzt. Dauerelastische Verfugungen sind nicht zulässig. Wenn die Mindestneigung unterschritten wird, werden die Ziegel untereinander verklebt.

192 Stand 01.01.2024 Mauerabdeckung: Mauerabdeckungen werden nach historischem Vorbild ausgebildet. Blechabdeckungen sind ausgeschlossen. Biberdeckungen werden als Doppeldeckung mit Trauf- und Firstplatte ausgeführt. Bei Mauerabdeckungen aus Naturstein werden überstehende Abdeckungen mit einer Tropfkante (keine Tropfbleche) ausgeführt. Die Fugenbreite soll auf ein Minimum reduziert werden. Als Fugenmaterial soll Kalk-Trass-Mörtel mit möglichst großkörnigem Zuschlagstoff verwendet werden. Dauer-elastische Verfugungen sind aus- geschlossen. Bauwerksfugen sollen in der Abdeckung übernommen werden. Bauteilanschlüsse werden ohne Einblechungen ausgeführt. Runddeckung: Bei Runddeckungen (z.B. Apsisdach) ist darauf zu achten, dass die Lattung den Rundungen angepasst wird (gebogene Lattung, keine Stöße im Bereich der Rundungen) und die Dachziegel immer beidseitig (symmetrisch) beigeschrotet werden. Sonstige Deckungen Blechdeckung: Historische Blechdächer werden soweit möglich erhalten. Dies gilt im Besonderen für Kupferdächer. Fehlstellen werden ergänzt. Löcher werden je nach Größe mit „Flicken“ überdeckt und gelötet. Vorpatinierte Bleche sind ausgeschlossen. Blechdächer aus Eisenblech sollen je nach Restblechdicke ebenfalls erhalten werden. Die Dachflächen werden entrostet und mit Rostschutzfarbe gestrichen. Als Farbton wird anthrazit oder kupfer empfohlen. Für Turmdachdeckungen werden vor der Ausführung Verlegepläne erstellt und mit den Fachstellen abgestimmt. Schindeldeckungen: Neueindeckungen werden mit von Hand gespaltenen Holzschindeln (nicht gesägt) aus Lärchen- oder Eichenholz hergestellt. Die Schindeln werden mit je zwei Schindelstiften aus Edelstahl (keine Klammern) befestigt. Die Nagelung erfolgt von Hand (kein Spalten der Schindeln), da eine Zerstörung der Holzfaser vermieden werden muss. Auf die Tragkonstruktion wird eine Sparschalung aufgebracht (keine dichte Schalung). Die Schindeldeckung muss ausreichend hinterlüftet sein. Dies gilt im Besonderen im Bereich von Dach- und Wandanschlüssen. Der Einbau von Dachbahnen ist ausgeschlossen. Steindeckungen: Die Dachdeckung mit Natursteinen (Schiefer, Kalkplatten) erfordert ein hohes Maß an handwerklichem Können. Es gibt nur noch wenige geeignete Handwerksbetriebe die derartige Arbeiten in der nötigen Qualität ausführen. Die Ausführung von Steindächern ist unter den Gesichtspunkten Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

193 Systemdetails „Ortgang und Traufe“ 3 Blechwinkel Stahlblech gekantet, verzinkt, 1 mm x 40/60 - 500 mm Lattung 6/4 2 Rillennägel, ca. 3,2 x 30 bzw. Holzschrauben Traufblech 2 x 3/4-tel Biberziegel waagrechte Stufung herstellen, Oberfläche staubfrei säubern, vornässen und Aufmauerung im Verbund herstellen Unterlage aus Sperrholz, ca. 60 x 60 x 10 Blechwinkel auch bei Traufbohle Dämmstreifen ca. 8 bis 10 mm am stirnseitigen Ende der Traufbohle konische Traufbohle Traufbohle Rinne 3 2 15 2 Lüftungsgitter endet hier 4 Zerrbalken Sparren Lüftungsgitter Aufschiebling Schwelle Detail "Ortgang und Traufe" Querschnitt durch Traufe Längsschnitt durch Ortgang Grundriss bei Traufe 2

194 Stand 01.01.2024 Systemdetail „Befestigung Turmkreuz“ Kupferblech, vergoldet Zylinderschraube Gewindebohrung vorhandenes Turmkreuz Passbohrung Dorn

195 3.6 Einbauten Historische Einbauten, wie z.B. Gestühl, Gestühlspodeste, Schriftenständer, Garderoben, Lambris oder Wandbespannungen als feste Einbauten, werden erhalten und in Abstimmung mit den Fachbehörden fachgerecht instand gesetzt. Gestühlspodest Als Fußbodenunterbau im Bereich der Gestühlspodeste wird eine ca. 20 - 30 cm tiefe kapillarbrechende Schicht aus verdichtungsfähigem Schotter vorgesehen. Steht hier Erdreich an, wird dieses ersetzt. Der ideale Fußbodenaufbau sieht keine Bodenplatte vor. Eventuell vorhandene Betonunterbauten sollen daher ausgebaut werden. Als Auflager für die Lagerhölzer werden dann, soweit erforderlich, Betonplatten punktuell verlegt. Auf den Einbau einer Sperrschicht (z.B Folien, Pappen) ist zu verzichten. Bei der Erneuerung der Bankpodien werden sämtliche Lagerhölzer und der umlaufende Randbalken aus Eichenholz gefertigt und mit Schlitzen oder Bohrungen versehen, so dass eine vollständige Durchlüftung des entstehenden Hohlraumes gewährleistet ist. Für den Bodenbelag sollen Fichtenholzdielen von min. 18 - 20 cm Breite verwendet werden. Die Dielen werden stumpf gestoßen bzw. überfälzt. Zum Schutz vor Verwerfungen des Bodenbelags werden rückseitig in die Dielen Nuten eingefräst. Die Befestigung erfolgt durch verdeckte Schraubung oder mit Linsenkopfschrauben. Die genaue Ausführung wird vorab vom beauftragten Architekturbüro zeichnerisch dargestellt und mit der Abteilung Planen und Bauen abgestimmt. Die Oberflächenbehandlung der Dielen wird auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und erfolgt in Absprache mit den beteiligten Fachstellen.

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