Table of Contents Table of Contents
Previous Page  102 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 102 / 419 Next Page
Page Background

102

Stand 01.01.2019

4.1 Pfarrhäuser

Bei Neubauten von Pfarrhäusern gilt die Gesamtfläche (im Weiteren als Nettogrundfläche

bezeichnet) als Bemessungsgrundlage. Die Nettogrundfläche setzt sich aus den Haupt-

nutzflächen gemäß Raumprogramm der Diözese (Kapitel C 3.1) und den Nebennutz-

flächen zusammen.

Als Anteil der nicht im Raumprogramm enthaltenen Nebennutzflächen wird ein Ansatz

von 30 % der Gesamtfläche zugrunde gelegt. Die Nebennutzflächen stellen keine feste

Größe dar. Im begründeten Einzelfall können die Nebennutzflächen nach oben wie auch

nach unten variieren. Abweichungen sind mit dem Bischöflichen Baureferat abzustimmen.

Kostengruppen und Kostenansatz

100 „Grundstück“

im Kostenansatz nicht enthalten

200 „Herrichten und Erschließung“

im Kostenansatz nicht enthalten

300 „Bauwerk-Baukonstruktion“

im Kostenansatz enthalten

400 „Baukosten-Technische Anlagen“

im Kostenansatz enthalten

500 „Außenanlagen“

werden nach durchschnittlichen situationsbedingten

Vergleichswerten* ermittelt. Sie bilden die Mindest-

anforderung in unmittelbarem Umgriff des Gebäudes

ab.

600 „Ausstattung und Kunstwerke“

werden projektspezifisch errechnet. Für die Flächen

der Verwaltung gilt als Bemessungsgrundlage ein

pauschaler Ansatz von 236,59 EUR/m².

700 „Baunebenkosten“

werden projektspezifisch anhand der vertraglichen

Vereinbarungen mit den Planungspartnern ermittelt.

Die Kostenansätze werden jährlich entsprechend durchschnittlicher Vergleichswerte*

angepasst.

Bauwerkskosten

Die Bauwerkskosten werden gebildet durch die Kosten der Kostengruppe 300 (Bauwerk-

Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk-Technische Anlagen).

Die Nettogrundfläche dient als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Bauwerks-

kosten (Kostengruppen 300 + 400).