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Stand 01.01.2019

3. Zuschüsse zu öffentlichen Erschließungsbeiträgen

Hat eine Kirchenstiftung an die Kommune oder einen Zweckverband Erschließungsbei-

träge zu entrichten, dann gelten folgende Zuschussquoten:

- Kirchen, Pfarrhäuser und Pfarrheime:

80 %

- Von Ruhestandspriestern mit

Seelsorgsauftrag bewohnte Pfarrhäuser:

40 %

- Kindergärten:

16 %

Soweit Gebäude vermietet sind, sowie für unbebaute Grundstücke, die an Bauwillige zur

Bebauung abgegeben werden können, werden keine Zuschüsse gegeben.

4. Investitionszuschüsse für Altenheime und Altenbetreuungseinrichtunge

n

- Neubau:

4,5 % der genehmigten Herstellungskosten

(Schaffung zusätzlicher

Betreuungsplätze)

Ersatzbau, Umbau und Renovierung:

9 % der genehmigten Umbau-

und Renovierungskosten