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Stand 01.01.2019

300. Sowohl ein feststehender Altar als auch ein Tragaltar sind nach dem im Pontificale

Romanum beschriebenen Ritus zu weihen; ein Tragaltar kann jedoch auch nur gesegnet

werden.

301. Nach überliefertem kirchlichem Brauch und wegen ihrer Bedeutung hat die

Tischplatte eines feststehenden Altares aus Stein, und zwar aus Naturstein, zu sein.

Doch kann man nach dem Urteil der Bischofskonferenz auch anderes würdiges, festes,

haltbares und kunstvoll verarbeitetes Material verwenden. Der Unterbau beziehungs-

weise der Sockel, der die Tischplatte trägt, kann aus jedem beliebigen Material gefertigt

werden, sofern es würdig und fest sowie haltbar ist. Ein Tragaltar kann aus jedem edlen

und festen sowie haltbaren Material hergestellt werden, wenn es sich entsprechend den

Traditionen und Sitten der unterschiedlichen Gegenden für den liturgischen Gebrauch

eignet.

302. Der Brauch, unter einem Altar, der geweiht wird, Reliquien von Heiligen – auch von

solchen, die keine Märtyrer waren – einzufügen, ist passenderweise beizubehalten. Man

hat jedoch darauf zu achten, dass die Echtheit der Reliquien erwiesen ist.

303. Beim Neubau von Kirchen ist es besser, nur einen Altar zu errichten, der in der

Versammlung der Gläubigen den einen Christus und die eine Eucharistie der Kirche

bezeichnen. Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufgestellt ist, dass er

die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künst-

lerischen Wert versetzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten,

der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die

heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen

Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.

307. Die Leuchter, die für die einzelnen liturgischen Handlungen, der Verehrung und der

festlichen Feier wegen, erforderlich sind (vgl. Nr. 117), können auf oder um den Altar

gestellt werden; dabei ist auf die Gestalt des Altars und des Altarraums zu achten, damit

alles harmonisch aufeinander abgestimmt ist und die Gläubigen ungehindert sehen

können, was auf dem Altar geschieht oder auf ihn gestellt wird.

308. Auf dem Altar oder in seiner Nähe hat sich für das versammelte Volk gut sichtbar ein

Kreuz mit dem Bild Christi, des Gekreuzigten, zu befinden. Es empfiehlt sich, dass dieses

Kreuz, das den Gläubigen das heilbringende Leiden des Herrn in Erinnerung rufen soll,

auch außerhalb der liturgischen Feiern in der Nähe des Altars verbleibt.

309. Die Würde des Wortes Gottes verlangt einen geeigneten Ort in der Kirche, von dem

aus es verkündigt wird und dem sich in der Liturgie des Wortes die Aufmerksamkeit der

Gläubigen von selbst zuwendet.

Normalerweise soll dieser Ort ein feststehender Ambo sein, nicht ein einfaches tragbares

Lesepult. Der Ambo muss der Gestalt des jeweiligen Kirchenraums entsprechend so