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aufgestellt sein, dass die geweihten Amtsträger und die Lektoren von den Gläubigen

gut gesehen und gehört werden können. Vom Ambo aus werden ausschließlich die

Lesungen, der Antwortpsalm und der österliche Lobgesang (Exsultet) vorgetragen;

es können dort auch die Homilie gehalten und die Anliegen des Allgemeinen Gebetes

gesprochen werden. Die Würde des Ambos verlangt, dass allein der Diener des Wortes

an ihn herantritt.

310. Der Sitz des zelebrierenden Priesters muss dessen Amt, der Versammlung

vorzustehen und das Gebet zu leiten, anzeigen. Besonders geeignet ist darum für ihn der

Platz im Scheitelpunkt des Altarraumes, dem Volk zugewandt, sofern nicht die Gestalt

des Gotteshauses oder andere Umstände dagegen sprechen, zum Beispiel wenn eine

allzu große Entfernung die Kommunikation zwischen Priester und versammelter Gemein-

schaft erschwert oder wenn der Tabernakel in der Mitte hinter dem Altar steht. Der Sitz

darf nicht wie ein Thron aussehen. Es ist angemessen, dass der Sitz, bevor er in den

liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen

Ritus gesegnet wird.

Im Altarraum sind auch die Sitze aufzustellen für die konzelebrierenden Priester sowie

für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, ohne zu konzelebrieren. Der Sitz

des Diakons hat nahe bei dem des Zelebranten zu stehen. Für die anderen liturgischen

Dienste sind die Sitze so anzuordnen, dass sie deutlich von den Sitzen des Klerus zu

unterscheiden sind und dass die liturgischen Dienste die ihnen anvertraute Aufgabe leicht

erfüllen können.

311. Die Plätze für die Gläubigen sind mit entsprechender Sorgfalt so anzuordnen, dass

diese mit Augen und Herz an den heiligen Feiern, wie es sich gehört, teilnehmen können.

Es ist zweckmäßig, in der Regel Bänke oder Sitze für die Gläubigen vorzusehen. Der

Brauch jedoch,

Privatpersonen

bestimmte Plätze vorzubehalten, ist zu missbilligen. Die

Bänke beziehungsweise Sitze haben, vor allem in Kirchenneubauten, so beschaffen zu

sein, dass die Gläubigen die den jeweiligen Teilen der Feier entsprechenden Körperhal-

tungen leicht einnehmen und ungehindert zum Empfang der heiligen Kommunion gehen

können. Man sorge dafür, dass die Gläubigen den Priester, den Diakon und die Lektoren

nicht nur sehen, sondern auch – unter Verwendung moderner technischer Geräte – gut

verstehen können.

312. Der Chor hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Gestalt der Kirche den Platz

einzunehmen, der klar seinen Charakter sichtbar macht, dass er nämlich ein Teil der

versammelten Gemeinschaft der Gläubigen ist und dass er eine besondere Aufgabe

ausübt. Der Platz soll ihm die Ausübung dieser Aufgabe erleichtern und den einzelnen

Mitgliedern des Chores die volle, sakramentale Teilnahme an der Messe ohne Schwierig-

keiten erlauben.