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Stand 01.01.2019

3.2 Phase 2: Bauliche Gebäudebewertung

Die Gebäudebewertung soll einen Überblick über den aktuellen energetischen Zustand

der Gebäude geben. Dazu werden die Gebäudehüllen sowie die technische Gebäude-

ausstattung untersucht und bewertet. Eine klare Unterscheidung zwischen Bestand und

Neubauten ist hierbei unumgänglich.

Erfassung und Bewertung der Gebäudehüllen

Eine Hüllflächenermittlung basiert auf den vom Baureferat zur Verfügung gestellten

Planunterlagen bzw. Messungen. Entsprechende Angaben zur Gebäudehüllfläche

(Flächenangaben) sind vom Baureferat zur Verfügung zu stellen. Die Hüllflächenbe-

wertung erfolgt anhand von Bauteilkatalogen sowie nach Baualter und Bauweise der

Gebäude. Bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen werden mit aufgenommen und

dargestellt. Es können die U-Werte der Hüllfächenaufbauten ermittelt werden. Anhand

der ermittelten U-Werte erfolgt eine Einstufung des wärmeschutztechnischen Zustandes

des Gebäudes mit Abgleich der derzeitigen Anforderung der aktuell geltenden EnEV im

Sanierungsfall.

Thermografieuntersuchung

Zur Bewertung von Schwachstellen in der Gebäudehülle erfolgt eine Infrarotaufnahme

auszuwählender Beispielgebäude. Bei den Vorortbegehungen im Rahmen der Infrarot-

aufnahmen ist Zugang zu allen Räumen erforderlich. Es können definierte Beispielräume

ausgewählt werden, wenn kein Komplettzugang zum gesamten Gebäude möglich ist.

Ergänzend werden die Raumklimabedingungen dokumentiert. Alternativ kann die

Thermografieuntersuchung auf Außenthermografieaufnahmen beschränkt werden. Hier

können jedoch nur Schwachstellen der Gebäudehülle dokumentiert werden. Die Durch-

führung der Thermografieaufnahmen kann nur während der Wintermonate bei geeigneten

Bedingungen erfolgen.

Aufnahme der technischen Gebäudeausrüstung

Es erfolgt eine detaillierte Erfassung der heizungstechnischen Anlagen und Wärmeer-

zeuger, der Anlagen- und Regelungstechnik, der Wärmeverteilung und Heizungspumpen.