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Stand 01.01.2019

Es werden das konstruktive Grundprinzip und die verwendeten Materialien des jeweiligen

Details zugrunde gelegt und den Konstruktionsvorschlägen des Beiblattes 2 gegen-

übergestellt. Anschließend wird die Gleichwertigkeit mit den Konstruktionsvorschlägen

nachgewiesen. Im Rahmen des Gleichwertigkeitsnachweises werden verschiedene

Details nicht nachgewiesen (z.B. Außenecken, Anschlüsse an die Außenwände bei

durchlaufenden Dämmschichten, etc.). Ziel des Gleichwertigkeitsnachweises ist, dass

im Rahmen der Energieausweiserstellung der pauschale Wärmebrückenzuschlag von

0,05 W/m²K angesetzt werden darf. Zusätzlich ist es somit möglich, die Abhängigkeit der

Wärmeverluste eines Raumes von dem erhöhten Wärmestrom im Bereich der Wärme-

brücken (z.B. Gebäudekanten, Deckeneinbindung, Fensterlaibungen) und den damit

verbundenen reduzierten Innenoberflächen-Temperaturen, die auch die Schimmelbildung

beeinflussen, aufzuzeigen.

Das Beiblatt 2 berücksichtigt nicht alle Wärmebrücken, so dass ein detaillierter Wärme-

brückennachweis nur im Rahmen einer Umsetzungsbegleitung ausgearbeitet werden

kann.

In einem ersten Schritt werden alle am Gebäude auftretenden Wärmebrücken ermittelt

und gekennzeichnet. Im zweiten Schritt werden die Temperaturrandbedingungen

definiert und die geometrische Form erfasst. Es werden alle Wärmebrücken, wie z.B.

Außenecken, Anschlüsse an die Außenwände bei durchlaufenden Dämmschichten,

betrachtet. Dies erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Detailpläne. Mit Hilfe

einer Simulation des Isothermenverlaufs in den Bauteilen können die längenbezogenen

PSI-Werte berechnet werden. Abschließend wird der detaillierte Wärmebrückenzuschlag

über das simulierte Gebäude ermittelt und in den weiteren Berechnungen berücksichtigt.

Durch einen detaillierten Wärmebrückennachweis wird die Güte aller Bauteile detailliert

betrachtet. Hierdurch ist es möglich die Gefahr der Taupunktunterschreitung und somit

Schimmelbildung bereits im Rahmen der Vorplanungen zu minimieren. Es können

gegebenenfalls die Bauteile weiter optimiert und die genannten Risiken weitestgehend

ausgeschlossen werden.

Im Rahmen einer erforderlichen Energieausweiserstellung kann ein konkret berechneter

Wärmebrückenzuschlag angesetzt werden. Das heißt, die energetische Qualität der

Gebäudehülle wird weiter verbessert, wodurch die Einhaltung eines höheren energe-

tischen Standards möglich sein kann. Diese Prüfung sollte bei der Wärmebrückenbe-

rechnung als auch bei der Bewertung von möglichen Sanierungsmaßnahmen kontinu-

ierlich mitgeführt werden.