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Stand 01.01.2019

Kirchenfenster

Historische Kirchenfenster werden erhalten und in der Regel in eingebautem Zustand

restauriert (siehe Richtlinien für die Konservierung und Restaurierung von Glasmalereien,

zweite Fassung, Nürnberg 2004, Corpus Vitrearum). Wertvolle historische Glasfenster

werden durch eine außen vorgesetzte Schutzverglasung vor Witterungseinflüssen

geschützt. Die Ausführung ist im Detail mit dem Bischöflichen Baureferat abzustimmen.

Glasmalereien sollen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden (z.B. Schutzver-

glasung). Die hierfür erforderlichen Konstruktionen sind ebenfalls mit dem Bischöflichen

Baureferat und den Fachberatern des Landesamts für Denkmalpflege abzustimmen. Bei

künstlerischen Gestaltungen von Kirchenfenstern wird darüber hinaus die Kunstkom-

mission eingebunden. Verbundglaskonstruktionen sind immer ausgeschlossen.

Das Abdichten der Fenster (Gläser untereinander, Bauteilanschlüsse) wird in traditioneller

Weise durchgeführt. Als Dichtstoff wird ausschließlich Ölkitt oder Bleiwolle verwendet.

Materialien auf Kunststoffbasis (z.B. Acryl, Silikon) sind ausgeschlossen. Kirchenfenster

werden grundsätzlich rahmenlos in die Laibung eingeputzt. Die Fenstereisen werden

ohne Ausbau entrostet und mit Eisenglimmerfarbe gestrichen. Raumseitig werden an den

Fenstern Kondensatrinnen so angebracht, dass das anfallende Kondenswasser in der

Regel ungehindert über die äußere Brüstungsabdeckung abfließen kann. Reine Verduns-

tungsrinnen ohne Entwässerung sind nicht sinnvoll, da zum einen die Gefahr besteht,

dass die Rinnen überlaufen (hoher Wasseranfall oder Verschmutzung) und zum anderen

die Feuchtigkeit im Raum bleibt.