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Schallläden

Schallläden sollen den Vorgaben des Glockenfachverbandes (z.B. Neigung der Lamellen,

Mischbretter) entsprechen. Neue Schallläden werden aus Eichen-, Lärchen- oder

Robinienholz gefertigt. Die Konstruktionen müssen demontierbar sein. Die Brüstungs-

abdeckungen werden unter den Schallläden bis ins Turminnere gezogen. Die gesamte

Brüstung muss abgedeckt sein. Raumseitig wird die Einblechung mindestens 5 cm

aufgekantet. Der seitliche Wandanschluss wird eingeputzt oder in den Fugen einge-

schnitten. Dauerelastische Verfugungen sind ausgeschlossen.