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3.6 Einbauten

Historische Einbauten, wie z.B. Gestühl, Gestühlspodeste, Schriftenständer, Garderoben,

Lambris oder Wandbespannungen als feste Einbauten, werden erhalten und in

Abstimmung mit den Fachbehörden fachgerecht instand gesetzt.

Gestühlspodest

Als Fußbodenunterbau im Bereich der Gestühlspodeste wird eine ca. 20 - 30 cm tiefe

kapillarbrechende Schicht aus verdichtungsfähigem Schotter vorgesehen. Steht hier

Erdreich an, wird dieses ersetzt. Der ideale Fußbodenaufbau sieht keine Bodenplatte

vor. Eventuell vorhandene Betonunterbauten sollen daher ausgebaut werden. Als

Auflager für die Lagerhölzer werden dann, soweit erforderlich, Betonplatten punktuell

verlegt. Auf den Einbau einer Sperrschicht (z.B Folien, Pappen) ist zu verzichten. Bei

der Erneuerung der Bankpodien werden sämtliche Lagerhölzer und der umlaufende

Randbalken aus Eichenholz gefertigt und mit Schlitzen oder Bohrungen versehen, so

dass eine vollständige Durchlüftung des entstehenden Hohlraumes gewährleistet ist. Für

den Bodenbelag sollen Fichtenholzdielen von min. 18 - 20 cm Breite verwendet werden.

Die Dielen werden stumpf gestoßen bzw. überfälzt. Zum Schutz vor Verwerfungen des

Bodenbelags werden rückseitig in die Dielen Nuten eingefräst. Die Befestigung erfolgt

durch verdeckte Schraubung oder mit Linsenkopfschrauben. Die genaue Ausführung

wird vorab vom beauftragten Architekturbüro zeichnerisch dargestellt und mit dem

Bischöflichen Baureferat abgestimmt. Die Oberflächenbehandlung der Dielen wird auf

die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und erfolgt in Absprache mit dem

Bischöflichen Baureferat.