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Vorgaben und Standards technischer
Anlagen
5.1 Abwasser- und Wasseranlagen
Sämtliche Gebäude werden nach Möglichkeit an das öffentliche Ver- und Entsor-
gungsnetz angeschlossen.
Abwasseranlagen
Die Entsorgung von Abwassern sollte generell über die öffentliche Kanalisation erfolgen.
Gebäude im Außenbereich werden nur dann mit Kleinkläranlagen ausgestattet, wenn
genügend Abwasser anfällt, um die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Geringe
Abwassermengen werden gesammelt und durch Entsorgungsunternehmen abtranspor-
tiert.
Wasseranlagen
Eigenwasserversorgung:
Anlagen zur Eigenwasserversorgung werden nur zur Gartenbewässerung genutzt. Die
hierfür vorgesehenen Zapfstellen sollen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden.
Trinkwasserversorgung:
Trinkwasser wird dem öffentlichen Leitungsnetz entnommen. Eine chemische oder
elektromagnetische Aufbereitung des aus öffentlichen Leitungen gezapften Trinkwassers
ist nicht notwendig. Bestehende chemische Aufbereitungsanlagen werden stillgelegt
und demontiert aufgrund hoher Unterhaltskosten, meist ungenügender Wartung und
der dadurch hohen Gefahr der Verkeimung. Öffentliche Gebäude (z.B. Kindertagesein-
richtungen, Schulen, Pfarr- und Jugendheime, Alten- und Pflegeheime) unterliegen der
jeweiligen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die hierin geforderten Installationsstan-
dards, Prüfvorrichtungen und Prüfintervalle sollen eingehalten und dokumentiert werden.