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Stand 01.01.2019

Voraussetzungen / Unterlagen für die Vertragserstellung:

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gültige kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Architekten (handelt

es sich bei der Firma um eine Personengesellschaft (z.B. OHG und KG) sind von

allen Gesellschaftern die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen, bei Kapital-

gesellschaften (z.B. AG und GmbH) ist von den Gesellschaftern, die zugleich in der

Geschäftsführung tätig sind, die entsprechende Bescheinigung vorzulegen)

Ausnahme:

Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw.

eine Auftragsvergabe nach VOB/A oder nach §§ 73 ff. VgV fordern, ist die Vorlage der

kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.

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gültiger Berufshaftpflichtversicherungsnachweis mit folgenden Deckungssummen:

(1) Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden müssen, abhängig von den

voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276), betragen:

(a) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.500.000 EUR

(b) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR

(c) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR

(2) Die Mindestdeckungssummen für Sach- und sonstige Schäden müssen, abhängig

von den voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276),

betragen:

(a) bis 500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 250.000 EUR

(b) bis 1.500.000 EUR Gesamtkosten: mind. 500.000 EUR

(c) bis 4.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 1.000.000 EUR

(d) bis 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 2.000.000 EUR

(e) über 10.000.000 EUR Gesamtkosten: mind. 3.000.000 EUR

In der Regel erfolgt die Auftragsvergabe stufenweise, d.h. für die Planungsphase

werden die Leistungsphasen 1 - 4, für die Realisierungsphase die Leistungsphasen 5 - 9

beauftragt.