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7.3 Rechtsstelle

Die Rechtsstelle im Bischöflichen Ordinariat steht den Kirchenstiftungen im Falle von

juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang einer Bautätigkeit beratend zur

Seite. Die Einbindung der Rechtsstelle erfolgt auf Initiative der Kirchenstiftung. In einem

Streitfalle kann die Rechtsstelle entweder selbst aktiv werden oder wird die Zuziehung

eines Rechtsbeistandes empfohlen.

7.4 Wirtschaftliche Baubetreuung

(z.B. Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH)

Den Katholischen Kirchenstiftungen und Pfründestiftungen der Diözese Regensburg

wird empfohlen, für Baumaßnahmen mit einem Bauvolumen über 500.000,00 EUR die

wirtschaftliche Betreuung von Baumaßnahmen zu beauftragen. Dadurch sollen Kirchen-

verwaltungen, Pfarrer und Kirchenpfleger in der Verantwortung der Durchführung von

Baumaßnahmen entlastet werden. Des Weiteren soll eine bessere Zusammenarbeit

zwischen dem jeweiligen Bauherrn, den Architekten- und Ingenieurbüros, Firmen, Förder-

behörden und der Diözese Regensburg, auch im Hinblick einer Qualitäts- und Kostensi-

cherheit, erreicht werden.

Wesentliche Aufgaben der Wirtschaftlichen Baubetreuung:

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Prüfung und Einreichung der Planungs- und Kostenunterlagen

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Einreichung von Förderanträgen

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Erstellung der Architekten- und Ingenieurverträge sowie der Bauverträge

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Erstellung von Finanzierungsplänen

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Abwicklung des Zahlungsverkehrs

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Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben

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Kostenkontrolle

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Qualitätskontrolle

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Bautenstandskontrolle

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Abrechnung der Baumaßnahme, auch gegenüber den Förderbehörden

Für die wirtschaftliche Betreuung wird

z.B. ein Honorar in Höhe von 3 % fällig

(als anrechenbare Kosten werden die Bruttokosten der Kostengruppen 200 bis 600

gemäß DIN 276 zugrunde gelegt), zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.